24.08.2005 - 7.5 Verwendung von Ersatzgeldern nach dem Landschaf...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Leisten weist auf die Ursprünge des Beschlusses hin und spricht sich dagegen aus, Ersatzgelder außerhalb von Hagen, z.B. im Märkischen Kreis, zu investieren.

Herr Leisten meint, man könne allerdings mit dem in diesem Beschlussvorschlag genannten Anhörungsrecht für die Bezirksvertretungen ganz gut leben.

 

Herr Dr. Schmidt erläutert dazu, es seien Kompromisse auch aus Kostengründen geschlossen worden. Wenn jedoch gute Vorschläge und Anregungen für Ausgleichsmaßnahmen vorlägen, würden diese gern entgegengenommen.

 

Herr Palsherm erklärt, sie hätten seinerzeit der Vorlage nicht zugestimmt, um dem Umweltausschuss die Gelegenheit zu geben, sich zu äußern.

Herr Palsherm spricht sich ebenfalls für eine Verwendung von Ersatzgeldern in Hagen aus.

 

Herr Wiemann weist darauf hin, dass das gerade Besprochene verfahrensrechtlich noch gar nicht abgeschlossen sei. In diesem Verfahren habe man es mit drei verschiedenen Eingriffsregelungen zu tun, wie z.B. Eingriffsregelungen nach dem Forstrecht.

Das zweite ist, dass es sich in diesem Bereich um ein Flora-und-Fauna-Habitat-Richtliniengebiet handelt. Das sei ein Gebiet, welches nach europäischem Recht geschützt sei. Für diesen Schutz eines FFH-Gebietes muss ein Ausgleich geschaffen werden, der auch so aussehen kann, dass man eine Waldfläche, die bereits vorhanden sei,  als neues FFH-Gebiet melde. Drittens gäbe es dann noch den Ausgleich nach dem Landschaftgesetz. Diese drei Ausgleichsmöglichkeiten könnten teilweise zusammengefasst werden.

Speziell bezüglich der Neumeldung von FFH-Gebieten sei es nicht möglich, dies nur auf Hagener Stadtgebiet zu vollziehen.

 

Ohne weitere Wortmeldungen ergeht folgender

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt:

 

a)      Der Bericht der Verwaltung zur Verwendung von Ersatzgeldern für Bepflanzungen von Straßen im Innenbereich wird zur Kenntnis genommen.

b)     Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Erweiterung des § 10 Absatz 5 der Hauptsatzung wie folgt:

“Nach § 10 Abs. 5 Buchstabe v) wird eingefügt:
w) Vorberatung bei der Verwendung von Ersatzgeldern nach dem Landschaftsgesetz NRW.”

Die Umsetzung der beschlossenen Erweiterung der Hauptsatzung ist durch die entsprechende vorgeschriebene Veröffentlichung bis zum 15.11.2005 abzuschließen.

c)      Den weiter gehenden Beschlüssen der Bezirksvertretungen wird nicht gefolgt.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

 

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