24.08.2005 - 7.5 Verwendung von Ersatzgeldern nach dem Landschaf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.5
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 24.08.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Uwe Wiemann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Leisten weist auf die Ursprünge
des Beschlusses hin und spricht sich dagegen aus, Ersatzgelder außerhalb von
Hagen, z.B. im Märkischen Kreis, zu investieren.
Herr Leisten meint, man könne
allerdings mit dem in diesem Beschlussvorschlag genannten Anhörungsrecht für
die Bezirksvertretungen ganz gut leben.
Herr Dr. Schmidt erläutert dazu, es
seien Kompromisse auch aus Kostengründen geschlossen worden. Wenn jedoch gute
Vorschläge und Anregungen für Ausgleichsmaßnahmen vorlägen, würden diese gern
entgegengenommen.
Herr Palsherm erklärt, sie hätten
seinerzeit der Vorlage nicht zugestimmt, um dem Umweltausschuss die Gelegenheit
zu geben, sich zu äußern.
Herr Palsherm spricht sich ebenfalls
für eine Verwendung von Ersatzgeldern in Hagen aus.
Herr Wiemann weist darauf hin, dass
das gerade Besprochene verfahrensrechtlich noch gar nicht abgeschlossen sei. In
diesem Verfahren habe man es mit drei verschiedenen Eingriffsregelungen zu tun,
wie z.B. Eingriffsregelungen nach dem Forstrecht.
Das zweite ist, dass es sich in diesem
Bereich um ein Flora-und-Fauna-Habitat-Richtliniengebiet handelt. Das sei ein
Gebiet, welches nach europäischem Recht geschützt sei. Für diesen Schutz eines
FFH-Gebietes muss ein Ausgleich geschaffen werden, der auch so aussehen kann,
dass man eine Waldfläche, die bereits vorhanden sei, als neues FFH-Gebiet melde. Drittens gäbe es
dann noch den Ausgleich nach dem Landschaftgesetz. Diese drei
Ausgleichsmöglichkeiten könnten teilweise zusammengefasst werden.
Speziell bezüglich der Neumeldung von
FFH-Gebieten sei es nicht möglich, dies nur auf Hagener Stadtgebiet zu
vollziehen.
Ohne weitere Wortmeldungen ergeht
folgender
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt:
a)
Der Bericht der Verwaltung zur Verwendung von Ersatzgeldern für
Bepflanzungen von Straßen im Innenbereich wird zur Kenntnis genommen.
b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Erweiterung des § 10 Absatz 5 der
Hauptsatzung wie folgt:
“Nach § 10 Abs. 5 Buchstabe v) wird eingefügt:
w) Vorberatung bei der Verwendung von Ersatzgeldern nach dem
Landschaftsgesetz NRW.”
Die Umsetzung der beschlossenen Erweiterung der Hauptsatzung ist durch die
entsprechende vorgeschriebene Veröffentlichung bis zum 15.11.2005
abzuschließen.
c)
Den weiter gehenden Beschlüssen der Bezirksvertretungen wird nicht
gefolgt.
