19.03.2014 - 8.21 Bebauungsplan Nr. 4/86 (421) Teil I 1. Änderung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB, die erneute öffentliche Auslegung des im Sitzungssaal ausgehängten Entwurfes der 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 4/86 (421) Teil I 1. Änderung Bahnhofsviertel

 

2. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanes abgegeben werden können.

 

3. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB, dass die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme auf zwei Wochen verkürzt werden.

 

Die Begründung vom 28.01.2014 ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

Die Planänderung betrifft den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 4/86 (421) Teil I - Bahnhofsviertel -.Die Fläche liegt im Stadtteil Hagen-Mitte und umfasst den Bereich Hindenburgstraße, Martin-Luther- Kirche bzw. Martin-Luther-Straße, die Bebauung westlich der Stresemannstraße und südlich der Hugo-Preuß-Straße, sowie die Bereiche südlich und nördlich der Werdestraße.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf ist der beschriebene

Geltungsbereich eindeutig dargestellt.

 

chster Verfahrensschritt:

Nach Durchführung der erneuten Offenlage im 2. Quartal 2014 werden die Abwägung der eingereichten Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen und der Satzungsbeschluss erfolgen.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

FDP

1

 

 

Hagen Aktiv

2

 

 

Die Linke

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage