26.02.2014 - 4.3 Löschung eines Baudenkmales aus der Denkmallist...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Schmidt fragt, ob die Löschung des Objektes aus der Denkmalliste in Zusammenhang mit aktuellen Planungen bezüglich des Gebäudes steht und bittet die Verwaltung bei der Oberen Denkmalbehörde nachzufragen, ob das Gebäude nicht doch wegen seiner kulturhistorischen Bedeutung und seiner Bedeutung für das Ortsbild als Denkmal erhalten bleiben sollte. Frau Grebe entgegnet, dass das Haus die Tatbestandsvoraussetzungen eines Denkmals nicht erfüllt und deshalb aus der Liste zu löschen ist.

 

Herr Leisten erinnert daran, dass das Haus Busch komplett abgerissen wurde. An der Stelle steht jetzt ein Neubau.

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Beschluss:

 

Das Baudenkmal Lohmannstr. 11 wird gemäß § 3 Abs. 4 Denkmalschutzgesetz (Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen Denkmalschutzgesetz DSchG, vom 11.03.1980, GV NRW S. 226, in der zurzeit gültigen Fassung) aus der Denkmalliste der Stadt Hagen gelöscht.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

5

 

 

SPD

3

 

 

Bürger für Hohenlimburg

 

2

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

FDP

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

 

 

 

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

11

Dagegen:

2

Enthaltungen:

0

 

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