06.02.2014 - 6.4 Beteiligungsrichtlinie der Stadt Hagen sowie Le...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Dehm weist auf die Diskussion im Ältestenrat hin. Damit im Vorfeld Gelegenheit besteht, sich auf Gemeinsamkeiten zu verständigen, sollte die Beschlussfassung in der Ratssitzung am 20.02.2014 erfolgen. 

 

Herr Kayser erläutert den Beschlussvorschlag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, der als Anlage 1 Gegenstand der Niederschrift ist.

 

Herr Krippner spricht sich für eine Beschlussfassung in der nächsten Ratssitzung aus. Bezüglich der Dienstwagen sollten Regelungen über das Gehalt der Geschäftsführer getroffen werden. Hierzu werde eine entsprechende Vorlage eingebracht.

 

Herr Hentschel begrüßt den Beschlussvorschlag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen. Der Aufsichtsrat dürfe nicht alleine darüber entscheiden, welche Dienstwagen Geschäftsführer erhalten. Fraktionen, welche nicht in den Aufsichtsräten vertreten sind, würden hierbei nicht einbezogen.

 

Herr Thielmann erläutert anhand von Beispielen, warum diese Regelung dringend notwendig geworden ist. Ab bestimmten Positionen gehöre der Dienstwagen mit zum gesamten Paket der Vergütung. Ihm ersten Absatz der Dienstwagenregelung fehle ihm auch, dass die Entscheidung über Dienstwagen in Unternehmen der Aufsichtsrat / Verwaltungsrat trifft. Bezüglich der privaten Nutzung habe er eine andere Auffassung. Es sollte festgeschrieben werden, dass die private Nutzung nur durch das entsprechende Vorstandsmitglied oder in seiner Anwesenheit erfolgt. Den letzten Satz unter II c) des Beschlussvorschlages der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen würde Herr Thielmann entfallen lassen.

 

Herr Röspel spricht sich bezüglich des Punktes „Geschäftsführer und Vorstände“ für den Beschlussvorschlag der Verwaltung aus. Über die Regelungen unterhalb der Ebene der Geschäftsführer und Vorstände könne man diskutieren. Dem Aufsichtsrat müsse seine Verantwortung bei der Gewährung von Dienstwagen zugebilligt bekommen.

 

Herr Dr. Bücker signalisiert die Unterstützung für den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen. Ohne Dienstwagen gehe es nicht. Bei der Gewährleistung sollte auf bestimmte Punkte, wie z. B. Zweckmäßigkeit und Transparenz geachtet werden.

 

Herr Riechel erläutert, dass in der Beteiligungsrichtlinie ein Rahmen vorgegeben wird, in dem man sich bewegen solle. Der Beschlussvorschlag seiner Fraktion konkretisiere die Verwaltungsvorlage. Dem Aufsichtsrat sollte ein konkreter Rahmen vorgegeben werden, an dem er sich zu orientieren hat. Dies könne man auch als Konzernsteuerung bezeichnen.

 

 

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Beschluss:

  1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die als Anlage 1 beigefügte „Richtlinie für das Beteiligungsmanagement der Stadt Hagen“. Die Beteiligungsrichtlinie tritt mit Wirkung vom 01.03.2014 in Kraft und ersetzt die Beteiligungsrichtlinie vom 01.01.2009.
     
  2. Der Rat der Stadt Hagen beschließt den als Anlage 2 beigefügten „Leitfaden der Stadt Hagen zur Korruptionsprävention für Mandatsträger“. Der Leitfaden tritt zum 01.03.2014 in Kraft.

 

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Anlagen zur Vorlage

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