05.02.2014 - 8.3 Bebauungsplan Nr. 1/14 (655) - Gewerbegebiet Bö...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Einleitend bittet Herr Kohaupt Herrn Schumacher zu dem Bebauungsplan Nr. 1/14 – Gewerbegebiet Böhfeld, hier: Einleitung des Verfahrens, Stellung zu nehmen.

 

Herr Schumacher macht deutlich, dass mit der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Einstieg in die Entwicklung gewerblicher Nutzungen für das „Böhfeld“ und den daraus resultierenden Anschluss an das überörtliche Straßennetz geschaffen werden sollen.  Weiterhin geht er auf die Inhalte der Verwaltungsvorlage ein. Er verweist auf den Ratsbeschluss vom 08.10.2009, in dem beschlossen wurde, das Böhfeld in den neuen Flächennutzungsplan als Fläche für Gewerbeansiedlung aufzunehmen.

 

Herr Hennemann macht auf den Fehler in der Vorlage unter Begründung zu der Neuausweisung für gewerbliche Flächen in den neuen Flächennutzugsplanaufmerksam. Er macht deutlich, dass der Rat der Stadt die Fläche „Böhfeld“ nur als Vorentwurf aufgenommen habe. Der Flächennutzungsplan aus dem Jahre 1983 sei immer noch rechtskräftig.

 

Herr Schumacher entgegnet, dass es richtig sei, dass es weder einen Vorentwurf gebe in dem eine gewerbliche Baufläche „Böhfeld“  enthalten sei noch einen neuen gültigen Flächennutzungsplan. 

 

Herr Gerbersmann weist darauf hin und der Rat im Oktober 2009 einen Beschluss gefasst habe, in dem die Verwaltung aufgefordert worden sei, in dem noch zu erstellenden Flächennutzungsplan diese Fläche als gewerbliche Fläche  aufzunehmen.  Aus Anlass der vorliegenden Bauvoranfrage eines Landwirtes, seinen landwirtschaftlichen Betrieb auf dem „Böhfeld“ zu erweitern und zu verlagern, wolle die Verwaltung jetzt die Verträglichkeit hinsichtlich des Ratsbeschlusses mit der vorliegenden Vorlage prüfen.  

 

Herr Fritzsche möchte wissen, wie lange es möglich sei, eine Bauvoranfrage zurückzustellen. Es würden ja wirtschaftliche Einbußen für den Landwirt entstehen.

 

Herr Schumacher gibt zur Antwort, dass dieses bis zu einem Jahr zurückgestellt werden könne.

 

Herr Mosch möchte geklärt wissen,  ob der Vollerwerbslandwirt, der durch die lange Verzögerung des Verfahrens Einbußen erleiden würde,  gegenüber der  Stadt Hagen Entschädigungsforderungen bewirken könnte. Er vermute, dass dieses Verfahren rechtlich nicht abgesichert sei.

 

Die Stadt könne diese Bauvoranfrage eine gewisse Zeit zurückstellen, um gewisse widersprüchliche Planungsziele zu verwirklichen, entgegnet Herr Schumacher.

Es spreche alles dafür, dass der Landwirt sein Projekt realisieren könne, das es sich um eine privilegierte landwirtschaftliche Fläche handle. Der angesprochene Ratsbeschluss habe keine planungsrechtliche Wirkung, da die Absichtserklärung zum Böhfeld noch nicht in ein Planungsverfahren eingeflossen sei. Der jetzt vorliegende Bebauungsplan diene der Überprüfung aller möglichen Varianten und Ziele.

 

Herr Mosch macht nochmals auf die von ihm gestellte Frage, ob die Rechtslage

geprüft worden sei, aufmerksam.

 

Herr Schumacher  merkt an, dass der Landwirt zum jetzigen Zeitpunkt den Anspruch auf Realisierung und Genehmigung seines Projektes im Rahmen  der Fristen der Zurückstellung der Bauvoranfrage habe.

 

Herr Panzer schließt sich den Äußerungen von Herr Hennemann an und merkt nochmals kritisch an, dass die Vorlage gravierende Falschinformationen beinhalte. Er macht sehr deutlich, dass auf dem „Böhfeld“ ein solches Gewerbegebiet aus seiner Sicht nicht notwendig sei. Die einzige so große freie landwirtschaftlich genutzte Fläche müsse geschützt werden. Wichtig sei es, solche Flächen, wie die zurzeit nicht genutzte“ Luegfläche“, an der Wandhofener Straße  wieder einer gewerblichen Nutzung zuzuführen. Selbst die Errichtung eines „Cargo-Beamers“ sei einer gewerblichen Nutzung auf den „Böhfeld“ vorzuziehen.

 

Herr Gerbersmann macht deutlich, dass es aus verschiedenen Gründen nicht immer möglich sei, die vorhandenen Brachflächen einer Nutzung zuzuführen.  Die Verwaltung  reagiere auf den Ratsbeschluss, in dem sie jetzt Prüfungen hinsichtlich zu entwickelnder Gewerbeflächen durchführe. Das „Böhfeld“ gehöre zu so einer möglichen Fläche. Abschließend entschuldigt Herr Gerbersmann sich für die in der Vorlage „fehlerhafte“ Formulierung.

 

An der weiteren angeregten Diskussion beteiligen sich Frau Nigbur Martini und die Herren Panzer, Schumacher, Erdtmann, Gerbersmann und Heiermann.

 

Zum Abschluss fasst Herr Kohaupt den Inhalt der Diskussion zusammen und trägt den geänderten Beschlussvorschlag vor.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Geänderter Beschluss:

 

 

Die BVN lehnt die Einleitung des oben bezeichneten Bebauungsplanverfahrens gemäß §2 Abs. 1 BauGB ausdrücklich ab.
Stattdessen fordert die Bezirksvertretung die Verwaltung auf, die anhängige Bauvoranfrage positiv zu begleiten und zeitnah zu entscheiden.

Begründung


1. Die Vorlage stellt wichtige Sachverhalte nicht richtig dar. So ist es z.B. unrichtig

  wenn im 2. Absatz der Begründung behauptet wird, die Fläche Böhfeld sei durch

   Ratsbeschluss am 08.10.2009 'in den neuen Flächennutzungsplan aufgenommen'

   worden. Bis heute existiert keinerlei Ratsbeschluss über einen neuen

   Flächennutzungsplan, der den seit dem Jahre 1983 gültigen Plan ersetzen würde.


2. Die BVN hat starke Bedenken, ob die durch diese Vorlage veranlasste

   Zurückstellung der Bauvoranfrage auf unbestimmte Zeit überhaupt rechtlich

   zulässig ist.


3. Die BVN berchtet, dass mit einer Umsetzung der Vorlage in der durch die

   Verwaltung vorgeschlagenen Art und Weise auf die Stadt Hagen

   Entschädigungsforderungen in erheblicher Höhe zukommen können.


4. Der Hagener Norden hat keinerlei Bedarf an der Entwicklung eines

   Gewerbegebietes von 27,7 ha auf dem Böhfeld.

   Wenn Bedarfe für Flächenentwicklungen bzw. die Reaktivierung von Flächen

   bestehen, dann zuerst für brachgefallene Flächen wie z.B. die der ehemaligen

   Spedition Lueg an der Wandhofener Straße. Gleiches gilt für etliche Flächen, die

   z.B. im Gewerbegebiet Lennetal seit Jahrzehnten brach liegen.

   Selbst bei einer Realisierung des Cargo-Beamers würde es sich mit der Fläche

   des ehemaligen Güterbahnhofes Hengstey um die Reaktivierung alter

   Bahnanlagen handeln.

   Beim Böhfeld handelt es sich jedoch um die letzte größere landwirtschaftliche

   Nutzfläche im Hagener Norden überhaupt. Diese, quasi auf Vorrat zu entwickeln,

   lehnt die BV Nord entschieden ab.


5. Einer der wichtigsten Gründe für die Zurückweisung dieser Vorlage besteht aber

   darin, dass hierdurch die Existenzberechtigung eines der letzten

   Vollerwerbslandwirte, bei dem zudem die Nachfolge schon gesichert ist, nicht nur

   gefährdet sondern im Gegenteil grob missachtet wird.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  0

 

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Anlagen zur Vorlage

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