21.06.2005 - 22 Bebauungsplan Nr. 11/99 (516), Teil 1 - Ortsein...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 22
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Di., 21.06.2005
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:07
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Zu a) Der Rat der Stadt weist
nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange,
die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und im Rahmen der
öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht
ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der
Vorlage gemäß § 1 Abs.6 BauGB.
Die Sitzungsvorlage wird
Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Zu b) Der Rat der Stadt beschließt den im
Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr.
11/99 (516), Teil 1 Ortseingang Reh - , mit den in der Vorlage beschriebenen
geringfügigen Änderungen und die Begründung vom 30.05.2005 gemäß § 2 und § 10
BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S.2141),
zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. I S.13590) ihn
Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs.2 Satz 1 BauGB und in
Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW)
in der z.Z. gültigen Fassung als Satzung.
Die Begründung vom 30.05.05
sind Anlage dieser Verwaltungsvorlage.
Geltungsbereich:
Der Bebauungsplanentwurf Nr.
11/99; Teil 1 - Ortseingang Reh - liegt in der Gemarkung Hohenlimburg, Flur 1
und Flur 14.
Die Abgrenzung des Plangebietes verläuft:
Þ im
Westen vom Grundstück der Feuerwache Ost unter Einbeziehung der Verbandsstraße
bis in Höhe des Ein- und Ausfahrtsbereiches der Autobahn A 46,
Þ im
Süden parallel zum Ein- und Ausfahrtsbereich der Autobahn A 46, weiter in östliche
Richtung unter Einbeziehung der Straßen Alter Reher Weg und Auf dem Bauloh bis
zum Einmündungsbereich Wieckenhof,
Þ im
Osten parallel zu den Flurstücken 828, 829 und 17 bis zum Mündungsbereich Alter
Reher Weg / Wannebachstraße und
Þ von
diesem Punkt aus wieder nach Westen unter Einbeziehung der Straßenflächen
Alter Reher Weg und Am Paulshof bis zur Verbandsstraße.
Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes ist im Plan eindeutig dargestellt.
