30.06.2005 - 5.45 Bebauungsplan Nr. 11/99 (516), Teil 1 - Ortsein...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.45
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 30.06.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Zu a) Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der
öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange und im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten
Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der
nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage gemäß § 1 Abs.6 BauGB.
Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage
Gegenstand der Niederschrift.
Zu b) Der Rat der Stadt beschließt
den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden
Bebauungsplan Nr. 11/99 (516), Teil 1 – Ortseingang Reh - , mit den in
der Vorlage beschriebenen geringfügigen Änderungen und die Begründung vom
30.05.2005 gemäß § 2 und § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
27.08.1997 (BGBl. I S.2141), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom
24.06.2004 (BGBl. I S.13590) ihn Verbindung mit den Überleitungsvorschriften
des § 244 Abs.2 Satz 1 BauGB und in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der z.Z. gültigen Fassung als Satzung.
Die Begründung vom 30.05.05 sind Anlage dieser Verwaltungsvorlage.
Geltungsbereich:
Der Bebauungsplanentwurf Nr. 11/99; Teil 1 - Ortseingang Reh - liegt in
der Gemarkung Hohenlimburg, Flur 1 und Flur 14.
Die Abgrenzung des Plangebietes verläuft:
Þ im Westen vom Grundstück der Feuerwache Ost unter
Einbeziehung der Verbandsstraße bis in Höhe des Ein- und Ausfahrtsbereiches
der Autobahn A 46,
Þ im Süden parallel zum Ein- und Ausfahrtsbereich
der Autobahn A 46, weiter in östliche Richtung unter Einbeziehung der Straßen
Alter Reher Weg und Auf dem Bauloh bis zum Einmündungsbereich Wieckenhof,
Þ im Osten parallel zu den Flurstücken 828, 829 und
17 bis zum Mündungsbereich Alter Reher Weg / Wannebachstraße und
Þ von diesem Punkt aus wieder nach Westen unter
Einbeziehung der Straßenflächen Alter Reher Weg und Am Paulshof bis zur
Verbandsstraße.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan eindeutig
dargestellt.
