30.06.2005 - 5.44 Bebauungsplan Nr. 8/01 (535),Teil 1 - Ortskern ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.44
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 30.06.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Ludwig beantragt
folgende Ergänzung für den Beschlussvorschlag: “Der vorhandene
Baumbestand bei Umsetzung der angedachten Planung soll weitgehend erhalten
bleiben.”
Herr Grothe spricht sich
gegen die Festsetzung von Bäumen aus, die später möglicherweise einem Vorhaben
im Wege stehen.
Herr
Sondermeyer regt an, die zu errichtende Toilettenanlage
behindertengerecht zu gestalten.
Herr Grothe entgegnet,
dass solche Festlegungen nicht im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens geregelt
werden können.
Herr Demnitz lässt über
den Antrag von Herrn Ludwig abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit abgelehnt
Herr Demnitz lässt danach
über die Vorlage abstimmen.
Beschluss:
Zu a) Der Rat der
Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten
Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und im
Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw.
entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen
in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 6 BauGB.
Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand
der Niederschrift.
Zu b) Der Rat der Stadt beschließt den im
Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr.
8/01 (535), Teil 1 – Ortskern Boele / Hilgenland -, mit den in der
Vorlage beschriebenen geringfügigen Änderungen /Ergänzungen und die Begründung
vom 02.05.2005 einschl. des Erläuterungsberichtes zum Grünordnungsplan gemäß §
2 und § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997
(BGBl.IS.2141), zuletzt geändert durch Art.1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl.
I S.1359) in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs.2 Satz 1
BauGB und der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NW) in der
z.Z. gültigen Fassung als Satzung.
Die Begründung vom 02.05.2005 und der Erläuterungsbericht zum
Grünordnungsplan sind Anlage dieser Verwaltungsvorlage.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet umfasst die Fläche zwischen der Dortmunder Straße (einschl.), der Schwerter Straße und der Straße Hilgenland (einschl.) sowie der Straßenbegrenzungslinie der Ortsumgehung Boele, Teil 2.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan eindeutig dargestellt.
