22.01.2014 - 4.2 Entwicklung des Thyssen-Krupp Geländes an der L...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 22.01.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Dorothee Jacobs
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Bleja verweist zunächst auf den drohenden zukünftigen Leerstand des Thyssen-Krupp-Areals an der Langenkampstraße ab spätestens Dezember 2016 und bittet Herr Kramp als Investor, sein Projekt vorzustellen. Herr Kramp erläutert anhand eines Lageplans die möglichen Standorte für einen NETTO-Markt, einen Drogeriemarkt (DM oder ROSSMANN) mit 900 m², zwei weiteren Fachmärkten mit insgesamt 1.000 m² mit einem innenstadtverträglichem Sortiment, einem Pflegeheim sowie ein Wohngebäude für seniorengerechtes Wohnen (Wohnungen von 50 bis 85 m²). Der Standort für das Pflegeheim steht natürlich in Konkurrenz zu dem Standort altes Gymnasium.
Herr Kramp sieht auch die möglicherweise negativen Auswirkungen auf die Hohenlimburger Innenstadt mit ihren Leerständen und möchte parallel zur Projektrealisierung aktiv bei der Revitalisierung der Innenstadt mitwirken.
Herr Schmidt sieht in dem Projekt eine Ostverlagerung der Innenstadt und fragt Herrn Kramp, welche konkreten Impulse er geben kann. Herr Kramp entgegnet, dass das Wichtigste die Attraktivitätssteigerung des Sortiments in der Hohenlimburger Innenstadt ist. Herr Sondermeyer ist der Auffassung, dass das Projekt nur zu einer Kaufkraftverlagerung führen wird und keine zusätzliche Kaufkraft nach Hohenlimburg generiert wird.
Herr Leisten sieht das Thyssen-Krupp-Areal als Expansionsfläche für die Hohenlimburger Innenstadt und möchte deshalb auch am bestehenden Bebauungsplan festhalten. Sicherlich muss jedoch das Sortiment der zwei geplanten Fachmärkte mit der Werbegemeinschaft abgestimmt werden. Herr Schmidt besteht bei der Realisierung des Projektes auf ein Einvernehmen mit der Werbegemeinschaft.
Herr Bleja teilt mit, dass es sich bei dem Thyssen-Krupp-Areal um Kerngebiet handelt, in dem kleinflächiger Einzelhandel bis 1.500 m² zulässig ist. An der weiteren Diskussion beteiligen sich die Herren Arnusch, Strüwer und Kramp.
