29.06.2005 - 2 Test der Einrichtung von Tele-/Heimarbeitsplätzen

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Wortprotokoll

Herr Klinger hält einen Folienvortrag, der als Anlage Gegenstand dieser Niederschrift ist.

 

Herr Rudel bedankt sich für die Ausführungen. Er stellt fest, dass ein Einsparpotential vorliege, welches jedoch umgesetzt werden müsse und fragt nach der Dauer der Testphase. Herr Klinger antwortet, HABIT stehe selbst unter einer Konsolidierungsvorgabe, die auch Personalkosten einschließe. Die Testphase könne grundsätzlich nach zwei bis drei Monaten abgeschlossen werden. Herr Böhm fragt, ob bereits ein Konzept zur Einführung und Umfang der Teleheimarbeit vorliege. Frau Winkler entgegnet, es habe sich ursprünglich um einen Konsolidierungsvorschlag für das Rechnungsprüfungsamt gehandelt. Dabei habe sich das Amt an der Praxis der Prüfer der Gemeindeprüfungsanstalt NRW orientiert, die über kein Büro verfügten und ihre Berichte zuhause schrieben. Allerdings sei für die örtliche Rechnungsprüfung ein Zugriff auf die städtischen Datenbanken und Fachverfahren erforderlich. Nach einer ersten Umfrage im Rechnungsprüfungsamt im Jahre 2003 seien acht Prüfer an Teleheimarbeit interessiert gewesen. Die komplizierten Zusammenhänge des Datenzugriffs seien seinerzeit nicht erkannt worden.

 

Herr Voigt fragt nach dem konkreten Einsparpotential der Maßnahme, ob die Kosten nach dem Test dargestellt werden können und ob nach wie vor ein Büro in der Verwaltung für Teleheimarbeiter vorgehalten werde. Frau Winkler erläutert, es sei davon auszugehen, dass ein Arbeitsplatz für jeweils drei Teleheimarbeiter vorgehalten werden müsse. Das Konsolidierungspotential sei nach KGSt ermittelt worden. Danach bestehe ein jährliches Einsparpotential von 21.200 €. Ausgehend von Erfahrungen mit anderen Städten seien bereits Entwürfe von Vereinbarungen zwischen dem Dienstherrn und den Teleheimarbeitern erstellt worden. Ziel sei es, Teleheimarbeit verwaltungsweit dort, wo es möglich ist, anzubieten. Frau Grehling fügt hinzu, es handele sich zunächst um ein Modell, das sich entwickeln müsse. Im Ergebnis werden Einsparpotentiale dokumentiert.

 

Herr Ciupka erklärt, die technischen Erfordernisse seien konkret dargestellt worden, es fehlten jedoch Angaben darüber, was HABIT bisher zur Einführung der Teleheimarbeit unternommen habe. Er bemängelt, dass nicht auf Erfahrungswerte anderer Städte zurückgegriffen werde. Herr Klinger erläutert, je nach Gemeinde sei die IT-Konfiguration unterschiedlich. Sie müsse an die gegebenen Verhältnisse angepasst werden. Das Projekt "Teleheimarbeit" sei insgesamt beherrschbar, es seien jedoch bislang andere Aufgaben vorrangig gewesen. Herr Brummelte fügt hinzu, es hätten in der Vergangenheit verschiedene Tests stattgefunden. Etwa ein Viertel der geplanten Zeit sei für diese Arbeiten aufgewandt worden. Herr Klinger erläutert ferner, es sei überlegt worden, die Arbeiten von Fremdfirmen vornehmen zu lassen. Das sei jedoch damit verbunden, dass diese Firmen Einblicke in sämtliche Interna erhielten, ferner müssten die Firmenmitarbeiter eingearbeitet werden, was zusätzliche Kapazitäten binden würde.

 

Herr Böhm regt an, solche Arbeitsprozesse in Teleheimarbeit auszugliedern, die weniger sicherheitsrelevant sind. Herr Klinger entgegnet, eine solche Vorgehensweise sei unproblematisch, er habe jedoch Zweifel, ob damit das Konsolidierungsziel erreicht werde.

 

Herr Vaupel fragt nach den bislang aufgebrachten Arbeitsstunden. Herr Brummelte erläutert, HABIT sei von insgesamt 350 Stunden ausgegangen, wovon bisher 90 Stunden aufgewandt worden seien.

 

Herr Ciupka fragt, ob HABIT zu hohe Anforderungen an die Sicherheitsstandards stelle. Herr Klinger entgegnet, HABIT orientiere sich bei den Sicherheitsstandards an den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Die weitere Frage von Herrn Ciupka, ob Gemeinden bekannt seien, die über Sicherheitsstandards unterhalb der Vorgaben des BSI verfügten, verneint Herr Klinger.

 

Herr Klinger bestätigt die Verständnisfrage des Herrn Rudel, der das grundsätzliche Problem in der Konfiguration des Laptops sieht.

 

Herr Schulte fragt nach der Zahl der Teleheimarbeitsfähigkeit der städtischen Arbeitsplätze und wie die Arbeitsprozesse, insbesondere hinsichtlich der Aktenführung gestaltet würden. Herr Klinger antwortet, es seien derzeit keine Zahlen aus der Gesamtverwaltung bekannt, zunächst gehe es lediglich um Tests zur Einführung von Teleheimarbeit. In publikumsorientierten Dienststellen sei Teleheimarbeit nicht möglich. Eine Aktenführung sei am Heimarbeitsplatz erforderlich. Dazu seien organisatorische Regelungen des Oberbürgermeisters erforderlich.

 

Herr Burmann fragt, ob eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt worden sei. Herr Klinger antwortet, entsprechende Untersuchungen würden nach Abschluss der Testphase erstellt. Herr Brummelte fügt hinzu, es werde zunächst von 20.000 € Personalkosten und 10.000 € IT-Kosten für die Testphase ausgegangen.

 

Herr Voigt fragt nach der Arbeitszeitkontrolle. Frau Grehling entgegnet, es werden Verfahren zu Erfolgskontrollen erarbeitet. Dazu gehörten auch Fragen zur Wirtschaftlichkeit der Maßnahme sowie Regelungen zu den Arbeitsbedingungen. Ziel sei es, Erfahrungen für die gesamte Verwaltung zu gewinnen.

 

Auf die Frage des Herrn Schulte nach den jeweiligen Telefonanschlüssen, antwortet Herr Klinger, es sei an Weiterleitungen des Dienstanschlusses an den jeweils im Amt anwesenden Vertreter gedacht.

 

Frau Grehling erklärt, es werde nach Beendigung der Testphase ein Bericht zu dieser Thematik vorliegen.

 

Herr Rudel bedankt sich für die umfangreiche Berichterstattung.

 

 

 

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Beschluss:

Kein Beschluss.

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