23.06.2005 - 6.6 Erlaß einer Vorkaufsrechtsatzung nach § 25 BauG...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Weber möchte zunächst wissen, ob bei einem eventuellen Verkauf der Flächen die Stadt die gesamte Fläche oder nur die benötigte Fläche erwerben müsse.

Herr Grothe antwortet hierauf, dass nach seinem Verständnis nur die benötigte Fläche erworben werden müsste. Außerdem benötige man als Grundlage einen rechtskräftigen Bebauungsplan.

Um den weiteren Zeitablauf nicht zu gefährden, soll die Problematik von Herrn Grothe bis zur folgenden Sitzung des StEA bzw. Rates eindeutig geklärt werden.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt den nachberatenen Gremien folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Vorkaufsrechtsatzung nach § 25 BauGB

Besonderes Vorkaufsrecht für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 7/01 (534) –Haus Harkorten- Teil I und II.

 

Die Satzung über das Besondere Vorkaufsrecht ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 15

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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