23.06.2005 - 6.6 Erlaß einer Vorkaufsrechtsatzung nach § 25 BauG...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.6
- Sitzung:
-
Sitzung der Bezirksvertretung Haspe
- Gremium:
- Bezirksvertretung Haspe
- Datum:
- Do., 23.06.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Weber möchte zunächst wissen, ob
bei einem eventuellen Verkauf der Flächen die Stadt die gesamte Fläche oder nur
die benötigte Fläche erwerben müsse.
Herr Grothe antwortet hierauf, dass
nach seinem Verständnis nur die benötigte Fläche erworben werden müsste.
Außerdem benötige man als Grundlage einen rechtskräftigen Bebauungsplan.
Um den weiteren Zeitablauf nicht zu
gefährden, soll die Problematik von Herrn Grothe bis zur folgenden Sitzung des
StEA bzw. Rates eindeutig geklärt werden.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt den nachberatenen
Gremien folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt die Vorkaufsrechtsatzung
nach § 25 BauGB
Besonderes Vorkaufsrecht für
den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 7/01 (534) Haus
Harkorten- Teil I und II.
Die Satzung über das Besondere
Vorkaufsrecht ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der
Niederschrift.
