05.12.2013 - 5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6/13 (650) ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Dr. Hülsbusch erläutert eingehend den Beschluss des Landschaftsbeirats. Herr Warmeling führt aus, die Problematik der Verkehrssicherung sei nicht beachtet worden, daher solle 1 Doppelhaus weniger gebaut werden. Herr Grzeschista vertritt die Ansicht, auch bei 3 bebauten Grundstücken könne die Problematik auftreten. Er schlage eine Einleitung mit 4 Bauparzellen und gleichzeitiger Verpflichtung als Eigentümer vor. Herr Voigt stimmt dem Vorhaben zu, da eine Waldabstandsregelung nicht mehr existiere. Herr Prof. Dr. Ullrich stimmt ebenfalls zu und fordert die Schaffung von Ersatz. Die Herren Warmeling und Warnck gehen auf Verkehrssicherungspflichten und zukünftig daraus entstehende Kosten für die Stadt Hagen ein. Darüber hinaus wird von Herrn Tress das Grundstückstauschangebot angesprochen.

Nach einer Sitzungsunterbrechung von 16.55 Uhr bis 17.08 Uhr wird folgender Zusatz zur Vorlage 0653/2013 vorgeschlagen:

Zur Verhinderung zukünftiger Verkehrssicherungspflicht durch die Stadt Hagen / WBH muss der Vorhabenträger das nordöstlich angrenzende Waldgebiet  in sein Eigentum überführen oder –falls das nicht möglich ist- die bebaubare Fläche um ca. ein Viertel verkleinern, so dass eine zukünftige Gefährdung durch das städtische Grundstück verhindert wird.

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem Antrag des Vorhabenträgers vom 16.07.2013 auf Einleitung eines Verfahrens zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu und beschließt die Einleitung des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 6/13 (650) – Wohnbebauung Waldstraße –   nach § 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt unmittelbar an der Waldstraße im Ortsteil Haspe und beinhaltet den nord-westlichen Teilbereich des Flurstückes 47, Gemarkung Haspe, Flur 35.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Als nächster Arbeitsschritt wird Ende des Jahres die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

 

 

Zusatz des Umweltausschusses:

 

Zur Verhinderung zukünftiger Verkehrssicherungspflicht durch die Stadt Hagen / WBH muss der Vorhabenträger das nordöstlich angrenzende Waldgebiet  in sein Eigentum überführen oder –falls das nicht möglich ist- die bebaubare Fläche um ca. ein Viertel verkleinern, so dass eine zukünftige Gefährdung durch das städtische Grundstück verhindert wird.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

5

 

 

SPD

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

-

 

 

Die Linke

 

1

 

 

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

  1

Enthaltungen:

  0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=189956&selfaction=print