05.12.2013 - 7.5 Verwendung der Sportpauschalehier: Änderung der...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Thieser erläutert seinen Beschlussvorschlag sowie den geänderten gefassten Beschluss des Sport- und Freizeitausschusses. Gleichzeitig spricht er sich dafür aus, dem geänderten Beschluss zu folgen. Herr Losch fragt in dem Zusammenhang, warum die Grenze auf 30.000,00 € runtergesetzt werden soll. Herr Stricker erklärt, dass diese Grenze zustande kommt, da die meisten Anfragen unter dieser Grenze von 30.000,00 € liegen. Weiter merkt Herr Stricker an, dass der Punkt 6.2.2 aus der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Investitionen an Vereine mit vereinseigenen Sportanlagen, seiner Meinung nach gestrichen werden sollte. Ohne weitere Diskussion ergeht nachstehend geänderter Beschluss.

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Beschluss:

Der Rat beschließt die Änderungen der Richtlinien zur Gewährung von Zuwendungen an Vereine mit vereinseigenen Sportanlagen mit folgender Änderung:

 

5.2 Finanzierungsart

Die Zuwendung wird zur Teifinanzierung (Anteilfinanzierung) des zu erfüllenden Zwecks bewilligt und zwar mit 70% der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens mit einem Betrag von 30.000,00 €.

Der Sport- und Freizeitausschuss behält sich, abweichend von dieser Regelförderung, Einzelfallentscheidungen vor.

 

Die unter 6.2.2 geregelte Finanzierungsart ist zu streichen.

 

6.2.2 Finanzierungsart

Etwaige nach Antragstellung bewilligte Fördermittel (zum Beispiel Mittel der Bezirksvertretungen) sind beim Zuwendungsbescheid bzw. im Verwendungsnachweis zu berücksichtigen.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

7

 

 

CDU

4

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

Parteilos

1

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=189825&selfaction=print