28.06.2005 - 5 Bebauungsplan Nr. 3/05 (569) Am Höing/Pferdewie...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 28.06.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Meier
weist darauf hin, dass der Bestand des benachbarten Sportplatzes nicht gefährdet
werden dürfe. Die Verwaltung solle sich Gedanken darüber machen, Lärmschutz und
Wohnen in Einklang zu bringen.
Herr Schädel
sieht die dortige Situation so, dass die sportlichen Aktivitäten schon heute
eingeschränkt seien. Dies sei auch im weiteren Verfahren zu klären.
Herr Dr.
Ramrath gibt zu bedenken, dass an dieser Stelle individuelles Bauen vorgesehen
sei. Es sollten so wenig wie möglich Restriktionen für hochwertiges eingeplant
werden.
Herr Grothe
will die Bebauung rechtlich so stellen, dass es keine Probleme gebe.
Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/05 (569) Am Höing/Pferdewiese gem. § 2.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Mitte und umfasst den Bereich nördlich der Straße "Am Höing", zwischen dem Sportplatz im Westen, dem Theodor-Heuss- Gymnasium im Norden und der östlich angrenzenden Wohnbebauung.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
