28.06.2005 - 7 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/05 (570) ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Gerbersmann sieht die heutige Planung gegenüber der früheren schon wesentlich verbessert. Er fragt warum es sich hier um einen vorhabenbezogenenen Bebauungsplan handeln müsse und nicht um ein normales Verfahren.

 

Herr Schädel sieht hierin bei Kostenübernahme der Planung durch den Investor keine Probleme.

 

Herr Asbeck lässt über den Vorschlag von Herrn Gerbersmann, bei Kostenübernahme durch den Investor ein normales Bebauungsplanverfahren durchzuführen, abstimmen. 

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/05 (570) "Am Waldesrand"  gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

 

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan liegt im Stadtbezirk Mitte, in der Gemarkung Hagen, Flur 6 und umfasst das Flurstück 400 vollständig.

 

In dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Der bisherige Antragsteller für den ursprünglich vorgesehenen vorhabenbezogenen Bebauungsplan verpflichtet sich,  auch die Kosten für das Bebauungsplanverfahren Nr. 4/05  (570) “Am Waldesrand” zu übernehmen.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt hat Herr Ache aus Gründen der Befangenheit nicht mitgewirkt.

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