28.06.2005 - 3 Bebauungsplan Nr. 2/05 (568) Haßleyer Inselhier...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Asbeck verweist auf die 1. Lesung des Umweltausschusses und fragt, ob dies hier im Ausschuss auch so gehandhabt werden solle.

 

Herr Meier ist der Auffassung, dass trotz dieses Umstandes heute eine Beschlussfassung zur Haßleyer Insel erfolgen könne, da eine Entflechtung mit den Verfahren Emst IV und Staplack  stattgefunden habe und gerade diese Probleme in der Bevölkerung hervor rufen würden.

 

Herr Grzeschista bittet darum, bei der weiteren Planung auch einen Standort  für ein gemeinsames Gerätehaus der freiwilligen Feuerwehren Eilpe/Emst/Holthausen zu berücksichtigen.

 

Im Zusammenhang mit der Erschließung sollte nach Auffassung von Herrn Asbeck nicht eine Fixierung auf die Bereich Raiffeisenstraße erfolgen, sondern auch ein Anschluss im Bereich der Bäuerlichen Absatz- und Bezugsgenossenschaft  mit untersucht werden. 

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 2/05 (568) Haßleyer Insel  gem. § 2.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

 

Das Plangebiet liegt in Hagen Haßley und wird begrenzt durch die Bundesautobahn A 45, die Haßleyer Straße und die Straße "Zur Hünenpforte".

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

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