28.06.2005 - 4 Bebauungsplanentwurf Nr. 3/84 (412) Eckesey-Süd...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 Herr Schädel weist darauf hin, dass bei einer Beschlussfassung entsprechend der Bezirksvertretung Mitte, ein Satzungsbeschluss nicht gefasst werden könne, da zunächst noch ein eingeschränktes Beteiligungsverfahren durchgeführt werden müsse.

 

Herr Asbeck verweist auf die Empfehlung der Verwaltung, so zu verfahren, wie sich der jetzige Zustand dort darstelle. Diesem sollte gefolgt werden.

 

Herr Grzeschista bittet darum, bei zukünftigen Planungen darauf zu achten, dass diese keine Abschläge bei der Bewertung von Grundstücken zur Folge haben. In diesem Fall sei der geplante Radweg die Ursache. Die Situation von bestehenden Betrieben dürfe nicht verschlechtert werden.

 

Herr Asbeck lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen. 

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 u. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vorgebrachten Anregungen entsprechend der Stellungnahmen in der Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten Stellungnahmen.

 

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Teilung des Plangebietes in den verbleibenden Teil 1 und den auszuklammernden Teil 2.

 

c) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Verfahrens zur teilweisen Aufhebung der Fluchtlinienpläne "Bebauungsplan der Gemeinde Eckesey Blatt 20 (119) (Eckeseyer Straße)" und "Fluchtlinienplan der Eckeseyer Straße (Bebauungsplan I Straße I 12 a und I 12 b)". 

 

d) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden geänderten Bebauungsplanentwurf Nr. 3/84 (412) Teil 1 Eckesey-Süd nebst der Begründung vom 01.06.2005 nach §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S.2441) i. V. mit § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der z.Z. gültigen Fassung als Satzung.

 

Die Sitzungsvorlage einschließlich der Begründung vom 01.06.2005 werden Bestandteil des Beschlussses und sind als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt hat Herr Oberste-Berghaus aus Gründen der Befangenheit nicht mitgewirkt.

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