28.06.2005 - 19 Erlaß einer Vorkaufsrechtsatzung nach § 25 BauG...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 19
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 28.06.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
- Beschluss:
- zurückgezogen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Grothe
berichtet, dass Hintergrund dieser Satzung die Sicherung einer Fußwegverbindung
zwischen Grundschötteler- und Harkortstraße sei. Außerdem geht er auf die
Befürchtungen der Bezirksvertretung Haspe ein, die die Problematik eines
möglichen Scheinvertrages sahen. Jedoch müsse die Stadt auch bei einer
Vorkaufsrechtssatzung nicht in das Geschäft einsteigen.
Da die
Gesamtproblematik in der Sitzung nicht
ausgeräumt werden kann, zieht Herr Grothe die Vorlage mit dem Hinweis auf eine
weitere spätere Beratung zurück, um in der Zwischenzeit die gestellten Fragen
aufzuarbeiten.
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt die
Vorkaufsrechtsatzung nach § 25 BauGB
Besonderes Vorkaufsrecht für den Geltungsbereich
des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 7/01 (534) –Haus Harkorten- Teil
I und II.
Die Satzung über das Besondere Vorkaufsrecht ist
Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
