28.06.2005 - 13 Bebauungsplan Nr. 4/01 (531) Turmstraße / Auf d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 28.06.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Verkleinerung des Plangebietes.
b) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 6 BauGB.
Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
c)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im
Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr.
4/01 (531) Turmstraße/Auf der Heide, mit den in der Vorlage beschriebenen
geringfügigen Änderungen/Ergänzungen und die Begründung vom 30.05.2005
einschließlich des Landschaftspflegerischen Beitrages und Grüngestaltung vom
18.05.05 gemäß
§ 2 und § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S
2141), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetztes vom 24.06.2004 (BGBL. I S
1359) in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1
BauGB und der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NW) in der
z.Z. gültigen Fassung als Satzung.
Die Begründung vom 30.05.2005 und der Landschaftspflegerische Beitrag und Grüngestaltung vom 18.05.2005 sind Anlage dieser Vorlage.
Geltungsbereich
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke mit folgenden Flurbezeichnungen :
Gemarkung Boele, Flur 20 die Flurstücke mit den Nummern 1 (teilweise), 2, 3, 161 und 196.
In dem im Sitzungssaal aufgehängten Bebauungsplanentwurf ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.
