28.06.2005 - 17 Bebauungsplan Nr. 11/99 (516), Teil 1 - Ortsein...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 28.06.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
Zu a) Der Rat der Stadt weist nach eingehender
Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und im Rahmen der öffentlichen
Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder
teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage gemäß § 1
Abs.6 BauGB.
Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des
Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Zu b) Der
Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem
Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 11/99 (516), Teil 1 – Ortseingang
Reh - , mit den in der Vorlage beschriebenen geringfügigen Änderungen und die
Begründung vom 30.05.2005 gemäß § 2 und § 10 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S.2141), zuletzt geändert durch Art. 1
des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. I S.13590) ihn Verbindung mit den
Überleitungsvorschriften des § 244 Abs.2 Satz 1 BauGB und in Verbindung mit § 7
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der z.Z.
gültigen Fassung als Satzung.
Die Begründung vom 30.05.05 sind Anlage dieser
Verwaltungsvorlage.
Geltungsbereich:
Der Bebauungsplanentwurf Nr. 11/99; Teil 1 -
Ortseingang Reh - liegt in der Gemarkung Hohenlimburg, Flur 1 und Flur 14.
Die Abgrenzung des Plangebietes verläuft:
Þ im Westen vom Grundstück der Feuerwache Ost unter
Einbeziehung der Verbandsstraße bis in Höhe des Ein- und Ausfahrtsbereiches
der Autobahn A 46,
Þ im Süden parallel zum Ein- und Ausfahrtsbereich
der Autobahn A 46, weiter in östliche Richtung unter Einbeziehung der Straßen
Alter Reher Weg und Auf dem Bauloh bis zum Einmündungsbereich Wieckenhof,
Þ im Osten parallel zu den Flurstücken 828, 829 und
17 bis zum Mündungsbereich Alter Reher Weg / Wannebachstraße und
Þ von diesem Punkt aus wieder nach Westen unter
Einbeziehung der Straßenflächen Alter Reher Weg und Am Paulshof bis zur
Verbandsstraße.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im
Plan eindeutig dargestellt.
