28.06.2005 - 12 Teiländerung Nr. 67 - Turmstraße - zum FNP der ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Grzeschista weist darauf hin, dass dieser Plan ein Beispiel dafür sei,  wo bestehende Gewerbebetriebe durch angrenzende Wohngebiete belastet würden. Gerade bei der schwierigen Situation kleiner oder mittelständischer Gewerbebetriebe sollte versucht werden, deren Lage durch diese zusätzlichen Belastungen nicht noch weiter zu erschweren.

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Beschluss:

Der Statentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Zu a):

Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen entsprechend der Stellungnahme in der Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten Stellungnahme.

Die Verwaltungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Zu b):

Der Rat beschließt die im Sitzungssaal aufgehängte und zu diesem Beschluss gehörende Teiländerung Nr. 67 – Turmstraße – zum FNP der Stadt Hagen nach den §§ 2, 3 und 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB.

 

Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt den zu der 67. Teiländerung des FNP der Stadt Hagen gehörenden Erläuterungsbericht vom 14.04.2005, welcher Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

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