28.06.2005 - 11 Bebauungsplan Nr. 8/01 (535),Teil 1 - Ortskern ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 28.06.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Asbeck
ist der Auffassung, dass die Empfehlung der Bezirksvertretung Nord, hier auch
weiterhin Veranstaltungen stattfinden zu lassen, nicht Bestandteil des Satzungsbeschlusses
sein müsse.
Herr Ludwig
spricht sich für eine weitgehende Schonung des bestehenden Baumbestandes aus.
Herr Asbeck
lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.
Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem rat der Stadt folgenden Beschluss zu
fassen:
Zu a) Der Rat der
Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten
Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und im
Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw.
entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen
in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 6 BauGB.
Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand
der Niederschrift.
Zu b) Der Rat der Stadt beschließt den im
Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr.
8/01 (535), Teil 1 – Ortskern Boele / Hilgenland -, mit den in der
Vorlage beschriebenen geringfügigen Änderungen /Ergänzungen und die Begründung
vom 02.05.2005 einschl. des Erläuterungsberichtes zum Grünordnungsplan gemäß §
2 und § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997
(BGBl.IS.2141), zuletzt geändert durch Art.1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl.
I S.1359) in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs.2 Satz
1 BauGB und der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NW) in
der z.Z. gültigen Fassung als Satzung.
Die Begründung vom 02.05.2005 und der Erläuterungsbericht zum Grünordnungsplan
sind Anlage dieser Verwaltungsvorlage.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet umfasst die Fläche zwischen der Dortmunder Straße (einschl.), der Schwerter Straße und der Straße Hilgenland (einschl.) sowie der Straßenbegrenzungslinie der Ortsumgehung Boele, Teil 2.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan eindeutig dargestellt.
