22.06.2005 - 7.9 Satzung nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Schönke erklärt, es störe sie, dass aufgrund der demografischen Entwicklung in der Vorlage schon an das Gewissen gerührt werde. Im Stadtbezirk seien noch genügend Flächen vorhanden und Baulücken seien noch nicht geschlossen. Hier solle nun wieder eine grüne Fläche zugebaut werden.

 

Herr Schädel weist darauf hin, dass hier an junge Familien gedacht werde, die in der Stadt wohnhaft bleiben sollen.

 

Frau Schönke meint, dann müsse auch die Straße verbreitert werden, und es bestehe zudem immer noch das Problem einer fehlenden zweiten Zufahrt. Auch müssten dann genügend Stellflächen vorgehalten werden. Sie weist außerdem auf sicherlich entstehende Konflikte mit der angrenzenden evang. Jugendbildungsstätte hin.

 

Herr Leisten äußert sich verwundert über die Einwände von Frau Schönke. Anlässlich der Diskussionen zum neuen Flächennutzungsplan habe die SPD-Fraktion eine Weiterentwicklung in Berchum durch ihre Gegenstimmen verhindert.

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung einer Satzung nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in der z.Zt. gültigen Fassung.

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich der Satzung wird begrenzt:

 

-         im Norden durch die nördliche Grenze des Flurstückes 121 (Flur 6),

-         im Osten durch die östlichen Grenze der Flurstücke 121, 27 und 122 (alle Flur 6) sowie durch die östliche Grenze des Flurstückes 15 (Flur 2) unter Ausschluss des dreieckigen östlichen Teiles des Flurstückes 15,

-         im Süden teilweise durch die südliche Grenze des Flurstückes 15, durch die öst-liche sowie südliche Grenze des Flurstückes 750 (Flur 2) bis zur Höhe des Gebäu-des Alter Hohlweg Nr. 59 und in Verlängerung davon durch eine Linie, die senk-recht zur Fahrbahn über die Wegeparzelle Flurstück 750 verläuft,

-         im Westen durch die westliche und südwestliche Grenze des Alten Hohlweges un-ter Einschluss von Teilen der Flurstücke 642 und 750 (beide Flur 2) sowie durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 14 (Flur 2), 120 und 121 (beide Flur 6).

 

In dem im Anhang und im Sitzungssaal dargestellten Lageplan ist das Plangebiet ein-deutig dargestellt. Der ausgehängte Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 10

Dagegen:

 2

Enthaltungen:

 2

 

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