22.06.2005 - 7.9 Satzung nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.9
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 22.06.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau Schönke
erklärt, es störe sie, dass aufgrund der demografischen Entwicklung in der
Vorlage schon an das Gewissen gerührt werde. Im Stadtbezirk seien noch genügend
Flächen vorhanden und Baulücken seien noch nicht geschlossen. Hier solle nun
wieder eine grüne Fläche zugebaut werden.
Herr Schädel
weist darauf hin, dass hier an junge Familien gedacht werde, die in der Stadt
wohnhaft bleiben sollen.
Frau Schönke
meint, dann müsse auch die Straße verbreitert werden, und es bestehe zudem
immer noch das Problem einer fehlenden zweiten Zufahrt. Auch müssten dann
genügend Stellflächen vorgehalten werden. Sie weist außerdem auf sicherlich
entstehende Konflikte mit der angrenzenden evang. Jugendbildungsstätte hin.
Herr Leisten
äußert sich verwundert über die Einwände von Frau Schönke. Anlässlich der
Diskussionen zum neuen Flächennutzungsplan habe die SPD-Fraktion eine Weiterentwicklung
in Berchum durch ihre Gegenstimmen verhindert.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt
die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung einer Satzung nach § 34 Absatz 4
Satz 1 Nr. 3 BauGB in der z.Zt. gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Der
Geltungsbereich der Satzung wird begrenzt:
-
im Norden durch
die nördliche Grenze des Flurstückes 121 (Flur 6),
-
im Osten durch
die östlichen Grenze der Flurstücke 121, 27 und 122 (alle Flur 6) sowie durch
die östliche Grenze des Flurstückes 15 (Flur 2) unter Ausschluss des
dreieckigen östlichen Teiles des Flurstückes 15,
-
im Süden
teilweise durch die südliche Grenze des Flurstückes 15, durch die öst-liche
sowie südliche Grenze des Flurstückes 750 (Flur 2) bis zur Höhe des Gebäu-des
Alter Hohlweg Nr. 59 und in Verlängerung davon durch eine Linie, die senk-recht
zur Fahrbahn über die Wegeparzelle Flurstück 750 verläuft,
-
im Westen durch
die westliche und südwestliche Grenze des Alten Hohlweges un-ter Einschluss von
Teilen der Flurstücke 642 und 750 (beide Flur 2) sowie durch die westlichen
Grenzen der Flurstücke 14 (Flur 2), 120 und 121 (beide Flur 6).
In dem im Anhang und im
Sitzungssaal dargestellten Lageplan ist das Plangebiet ein-deutig dargestellt.
Der ausgehängte Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
