21.06.2005 - 21 Satzung nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Schädel erklärt, im Zusammenhang mit § 24 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 falle Ausgleich und Ersatz an. Frau Priester-Büdenbender erklärt, damit sei die Dorfrandbebauung endgültig abgeschlossen, der die SPD-Fraktion zustimme.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung einer Satzung nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in der z.Zt. gültigen Fassung.

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich der Satzung wird begrenzt:

 

-         im Norden durch die nördliche Grenze des Flurstückes 121 (Flur 6),

-         im Osten durch die östlichen Grenze der Flurstücke 121, 27 und 122 (alle Flur 6) sowie durch die östliche Grenze des Flurstückes 15 (Flur 2) unter Ausschluss des dreieckigen östlichen Teiles des Flurstückes 15,

-         im Süden teilweise durch die südliche Grenze des Flurstückes 15, durch die öst-liche sowie südliche Grenze des Flurstückes 750 (Flur 2) bis zur Höhe des Gebäu-des Alter Hohlweg Nr. 59 und in Verlängerung davon durch eine Linie, die senk-recht zur Fahrbahn über die Wegeparzelle Flurstück 750 verläuft,

-         im Westen durch die westliche und südwestliche Grenze des Alten Hohlweges un-ter Einschluss von Teilen der Flurstücke 642 und 750 (beide Flur 2) sowie durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 14 (Flur 2), 120 und 121 (beide Flur 6).

 

In dem im Anhang und im Sitzungssaal dargestellten Lageplan ist das Plangebiet ein-deutig dargestellt. Der ausgehängte Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 13

Dagegen:

   1

Enthaltungen:

   0

 

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