21.06.2005 - 21 Satzung nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 21
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Di., 21.06.2005
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:07
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat
der Stadt beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung einer
Satzung nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in der z.Zt. gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich der Satzung wird begrenzt:
-
im
Norden durch die nördliche Grenze des Flurstückes 121 (Flur 6),
-
im
Osten durch die östlichen Grenze der Flurstücke 121, 27 und 122 (alle Flur 6)
sowie durch die östliche Grenze des Flurstückes 15 (Flur 2) unter Ausschluss
des dreieckigen östlichen Teiles des Flurstückes 15,
-
im
Süden teilweise durch die südliche Grenze des Flurstückes 15, durch die
öst-liche sowie südliche Grenze des Flurstückes 750 (Flur 2) bis zur Höhe des
Gebäu-des Alter Hohlweg Nr. 59 und in Verlängerung davon durch eine Linie, die
senk-recht zur Fahrbahn über die Wegeparzelle Flurstück 750 verläuft,
-
im
Westen durch die westliche und südwestliche Grenze des Alten Hohlweges un-ter
Einschluss von Teilen der Flurstücke 642 und 750 (beide Flur 2) sowie durch die
westlichen Grenzen der Flurstücke 14 (Flur 2), 120 und 121 (beide Flur 6).
In dem im
Anhang und im Sitzungssaal dargestellten Lageplan ist das Plangebiet ein-deutig
dargestellt. Der ausgehängte Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des
Beschlusses.
