21.06.2005 - 18 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/05 (570) ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 18
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Di., 21.06.2005
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:07
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Schädel trägt auf die
Frage von Herrn Erlmann vor, der Rat habe 2000 den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan einstimmig abgelehnt. Sobald ein entsprechender Antrag auf
Einleitung eines Verfahrens gestellt werde, sei die Verwaltung gesetzlich
gehalten, für die Politik einen Antrag aufzuarbeiten und einen Beschluss
herbeizuführen. An der Sachlage habe sich nichts geändert. Frau
Kuschel-Eisermann trägt vor, die CDU-Fraktion werde zustimmen, die Eichen
seien im Verfahren festzusetzen.
Beschluss:
Dem Antrag des Grundstückeigentümers auf Einleitung
eines Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4/05
(570) "Am Waldesrand" gemäß §12
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der zuletzt gültigen Fassung wird zugestimmt.
Geltungsbereich:
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan liegt im
Stadtbezirk Mitte, in der Gemarkung Hagen, Flur 6 und umfasst das Flurstück 400
vollständig.
In dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan ist das
Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
