21.06.2005 - 16 Bebauungsplanentwurf Nr. 3/84 (412) Eckesey-Süd...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Di., 21.06.2005
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:07
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Grzeschista erklärt
anhand der im Planbereich befindlichen Spedition, die Planung könne ein
Eingriff in Werte und damit auf Verhandlungen mit Banken etc. darstellen und
betont die Verantwortung der Politik in dem Zusammenhang. Herr Schädel
erläutert, alle Betriebe unterliegen dem Bestandschutz. In dem Zusammenhang
sollen zukünftig Radwege realisiert werden, so dass der städt. Wille
langfristig zu erkennen sei.
Beschluss:
a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender
Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die im Rahmen der öffentlichen
Auslegung nach § 3 Abs. 2 u. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vorgebrachten Anregungen
entsprechend der Stellungnahmen in der Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht
ihnen im Sinne der vorgenannten Stellungnahmen.
b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Teilung
des Plangebietes in den verbleibenden Teil 1 und den auszuklammernden Teil 2.
c) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die
Einstellung des Verfahrens zur teilweisen Aufhebung der Fluchtlinienpläne
"Bebauungsplan der Gemeinde Eckesey Blatt 20 (119) (Eckeseyer
Straße)" und "Fluchtlinienplan der Eckeseyer Straße (Bebauungsplan I
Straße I 12 a und I 12 b)".
d) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im
Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden geänderten
Bebauungsplanentwurf Nr. 3/84 (412) Teil 1 Eckesey-Süd nebst der Begründung vom
01.06.2005 nach §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S.2441) i. V. mit § 244 Abs. 2 Satz 1
BauGB in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der z.Z. gültigen Fassung als Satzung.
Die
Sitzungsvorlage einschließlich der Begründung vom 01.06.2005 werden Bestandteil
des Beschlussses und sind als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
