21.06.2005 - 11 FNP - Teiländerung Nr. 80 - Windenergieanlage -...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Zusätze:
- Verfasser : Penningh
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Di., 21.06.2005
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:07
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau Priester-Büdenbender verweist auf
die Diskussion um Konzentrationszonen und den
Beschluss, 10 Windenergieanlagen zuzulassen. Diese hier genannte Anlage
gehöre nicht dazu und werde von der SPD-Fraktion abgelehnt. Dieser Ansicht
schließt sich auch Frau Neuhaus für die CDU-Fraktion an. Für Herrn
Warmeling stehen die Konzentrationsflächen für geordnete Verhältnisse. Herr
Dr. Braun vertritt die Meinung, die Standorte sollen so gut wie möglich
ausgenutzt werden, mit gutem Willen könne die Anlage dort als letzte
Möglichkeit für Hagen- gebaut werden.
Beschluss:
Zu a):
Der Rat der Stadt Hagen
beschließt die Einleitung eines vereinfachten Verfahrens zur FNP Änderung Nr.
80 Windenergieanlage nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der z. Zt. gültigen
Fassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt südlich des Weilers
Niggenbölling und nördlich der BAB Raststätte Kaltenborn an der A 45.
Zu b):
Von der frühzeitigen
Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 wird abgesehen. Der
betroffenen Öffentlichkeit und den Behörden wird durch die öffentliche
Auslegung nach § 3 Abs. 2 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Zu c):
Der Rat der Stadt beschließt
den im Sitzungssaal aufgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der
Teiländerung Nr. 80 Windenergieanlage des Flächennutzungsplanes nebst
Begründung vom 01.06.2005 in der zuletzt gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die Teiländerung Nr. 80 Windenergieanlage des FNP der Stadt
Hagen mit der dazugehörigen Begründung öffentlich auszulegen.
Die Begründung vom 01.06.2005
wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der
Niederschrift.
