06.11.2013 - 4.4 Dienstanweisung für die Landschaftswächter der ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4
- Sitzung:
-
Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Mi., 06.11.2013
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Annegret Schulte
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Unter Beteiligung der Herren Wack, Wiemann, Fähmel, Freier und Berger wird erörtert, dass die Forstverwaltung originär im Wald zuständig ist. Die Regelungen der Dienstanweisung, dass Missstände im Wald von der Landschaftswacht an die untere Landschaftsbehörde gemeldet werden sollen, bezieht sich ausschließlich auf Vorgänge, die jenseits der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft (z. B. Ablagerung von Müll) festgestellt werden. Die untere Landschafsbehörde kontaktiert, dann entsprechend des Zusammenarbeitserlasses, die unteren Forstbehörden. Es wird diskutiert, ob die Vergütung für die Landschaftswächter/innen ausreichend ist. Es besteht Einigkeit darüber, dass die erste Fortbildungsveranstaltung für die Landschaftswächter finanziert werden sollte.
Herr Bögemann regt an, unter Punkt 4. letzter Absatz der Dienstanweisung, die Biostation Hagen mit aufzuführen.
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, den Beschluss gem. der Verwaltungsvorlage zu fassen.
Zusatz:
1. Der Landschaftsbeirat empfiehlt, dass das Grundausbildungsseminar für die Landschaftswächter/innen frei ist und jeweils einmalig von der Stadt Hagen finanziert wird.
2. Unter Punkt 4. letzter Absatz der Dienstanweisung sollte die Biostation Hagen als weitere Institution in die Aufzählung aufgenommen werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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