16.10.2013 - 4.1 Befreiung gem. § 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG von d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Unter Beteiligung der Damen Klatte und Kingreen sowie der Herren Borgmeier, Bihs, Bögemann, Dr. Braun, Gockel, Kessler, Wack und Riegel wird Folgendes erörtert:

 

Die Mieteinnahmen des Kindergartens werden die Umbau- und Unterhaltungskosten decken. Die Sanierung der Straßendecke der Pelmkestraße hängt nicht mit dem Waldkindergarten zusammen, sondern mit der Sanierung des öffentlichen Kanals. Die verkehrliche Erschließung ab der Straße Im Deerth erfolgt über städtischen Besitz. Im Gegensatz zu den Darstellungen in den Bauantragsunterlagen ist lediglich die Sanierung der vorhandenen befestigten Flächen (u. a. Treppe) vorgesehen. Die erforderlichen Stellplätze sind bereits in Form von wassergebundenen Decken vorhanden. Durch den Kindergartenbetrieb in den Waldbeständen ergibt sich keine erhöhte Verkehrssicherungspflicht, die über das normale Maß der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft hinausgeht. Als Planungsrelevante Arten kommen im Untersuchungsraum die Zwergfledermaus, der Sperber, der Waldlaubsänger und der Gartenrotschwanz vor. Eine erhebliche Beeinträchtigung der lokalen und regionalen Population dieser Arten kann durch vorgezogene Artenschutzmaßnahmen (Nistkästen, Bewirtschaftungskonzept) ausgeschlossen werden. Der Standort Loxbaum steht aus Sicht der WBH für einen Kindergarten nicht zur Disposition. Der dortige Waldlehrpfad ist nicht durchgehend öffentlich zugängig, er wird gezielt im Rahmen der Umweltpädagogik auf Nachfrage für Schulklassem eingesetzt. Grundsätzlich besteht Einigkeit darüber, dass die Einrichtung eines Waldkindergartens und der Ansatz der Waldpädagogik eine sinnvolle Sache ist. Diskutabel ist jedoch der Standort vor dem Hintergrund der langen Anfahrt und der Punkt, ob tatsächlich ein öffentliches Interesse im Maße der gesetzlichen Forderung vorliegt

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Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat fasst den Beschluss gem. der Verwaltungsvorlge.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

        5

Dagegen:

        3

Enthaltungen:

        2

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=187107&selfaction=print