17.10.2013 - 6.5 Umsetzung der HSP-Maßnahme "Neuordnung der Bete...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Dehm erläutert den bisherigen Verlauf der Vorlagen zur Neuordnung der Beteiligungsstruktur. In der Ratssitzung am 21.03.2013 wurde versucht, einen gemeinsamen Nenner zu finden und ein gemeinsamer Beschluss formuliert. Der Oberbürgermeister wurde beauftragt, mit Beteiligung der Geschäftsführungen der betroffenen städtischen Unternehmen die Fragestellungen zu klären und im Rat zu berichten.

Unter a) gab es die Klärung der steuerlichen Aspekte, hier die verbindlichen Auskünfte des Finanzamtes. Dieser Auftrag wurde umgesetzt. Die jeweiligen Fragenkataloge wurden mit den Geschäftsführungen abgestimmt. Diese sind in den entsprechenden Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft vom Finanzamt eingeflossen. Die verbindliche Auskunft des Finanzamtes für die Übertragung der Anteile an der HEB GmbH liegt vor. Die Finanzbehörde hat sich der steuerlichen Einschätzung uneingeschränkt angeschlossen.

Zu b) wurde seinerzeit gesagt, dass bezogen auf die vorgesehene Übertragung der HUI GmbH die Ausgestaltung der Garantiedividende im Detail vorgenommen werden sollte. Hier ist darauf hinzuweisen, dass dies nicht Gegenstand der  Beschlussfassung ist, da die verbindliche Auskunft des Finanzamtes für diesen Teil noch nicht komplett vorliegt, weil es zwischenzeitlich steuerrechtliche Änderungen gegeben hat. Die Fragestellung der Garantiedividende wird zurückgestellt, bis das Thema Inhousefähigkeit bei der HEB GmbH geklärt ist.

Unter c) ging es um die Absicherung der Inhousefähigkeit der Hagener Abfallwirtschaft. Hier war die Geschäftsführung von HEB/HUI beauftragt, ein Konzept nach der Sommerpause vorzulegen. Dies ist so geschehen und als Bericht in der Tagesordnung, Vorlage Nr.: 0967/2013, aufgeführt.

Unter d) ging es um die Erzielung von Synergien. Hier gab es den Wunsch, dass man zunächst im Rahmen von Arbeitsgruppen gemeinsam mit den Geschäftsführungen ein Konzept erarbeiten sollte, welche Synergien ohne Verlagerung der Gesellschaftranteile auf die HVG gehoben werden können. Die Arbeitsgruppen haben getagt. Die Zwischenergebnisse wurden zusammengefasst. Zum Thema Steuerung gab es den Beschluss, dass sichergestellt werden muss, dass Geschäftsführungen und Aufsichtsräte uneingeschränkt selbständig arbeiten können. Dies werde durch die anstehenden Beschlussfassungen keinesfalls tangiert. Weiterhin wurde beschlossen, dass die Beteiligungskommission in einem Tagesworkshop die Themen mit den Geschäftsführern noch einmal diskutierten sollte. Dieser Tagesworkshop hat bisher nicht stattgefunden und wird nicht für zielführend gehalten.

Die Bezirksregierung Arnsberg hat inzwischen die Fragestellung, wie sie mit der Auszahlung der HSP-Mittel für 2013 umgeht, davon abhängig gemacht, dass mit entsprechenden Beschlüssen im Rat der Stadt Hagen untermauert wird, dass das, was seit 2011 im HSK zur Thematik „Neuordnung der Beteiligungsstruktur“ gestartet und für 2012/2013 beschlossen im HSP, jetzt auch umgesetzt wird. Dies sei eine Frage von Glaubwürdigkeit und tatsächlichem Sparwillen.

Man müsse sich bewusst machen, dass die Auszahlung der Landeshilfe in Höhe von 36 Mio. € in diesem Jahr davon abhängt, dass es der Stadt Hagen gelingt, diese Glaubwürdigkeit zu untermauern. Herr Oberbürgermeister Dehm hält es für absolut unverantwortlich, wenn Hagen durch fehlende Beschlüsse diese Landeshilfe nicht erhielte.

 

Zur Fragestellung des Haftungsrisikos für die Mitglieder der Gremien führt Herr Hoffmann folgendes aus:

Der § 43 der Gemeindeordnung regelt, wann eine Haftung der Ratsmitglieder gegenüber der Gemeinde gegeben sein kann. Dies ist nur der Fall, wenn Ratsmitglieder ihre Pflichten grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzen. Ratsmitglieder haben Treuepflichten gegenüber der Gemeinde und haben nach ihrer Überzeugung unter Berücksichtigung des Wohles der Allgemeinheit zu entscheiden. Wenn gegen diese Pflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verstoßen wird, kann es zu einer Schadensersatzpflicht gegenüber der Gemeinde kommen. Ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln kann dann ausgeschlossen werden, wenn auf Grundlage von hinreichenden Informationen entschieden worden ist. Es darf nicht nur nach „leihenhaftem Ermessen“ entschieden werden, sondern die Mandatsträger haben sich um hinreichende Informationen zu bemühen, die sie für ihre Entscheidung benötigen. Wenn Kenntnisse fehlen, ist der Rat der Verwaltung einzuholen. Zu diesem Zweck dienen die vorgelegten Verwaltungsvorlagen. Empfehlungen von Fachbehörden, z. B. verbindliche Auskünfte der Finanzverwaltung können eingeholt werden. Soweit notwendig,  kann externer Sachverstand eingeholt werden. Auch dies ist in den vorliegenden Vorlagen z. B. durch externe Gutachten von Wirtschaftsprüfern zu finden. Wenn auf dieser Grundlage Entscheidungen getroffen werden, kann Herr Hoffmann sich nur schwer vorstellen, dass hier tatsächlich noch irgendwo Raum für eine fahrlässige Verletzung der Pflichten der Ratsmitglieder gesehen wird.

 

Herr Rudel macht deutlich, dass er eine andere Erwartungshaltung an der Abarbeitung des Ratsbeschlusses vom 21.03.2013 hatte und führt folgende Punkte auf:

Der SPD-Fraktion ging es um die Bestätigung durch die Geschäftsführer, dass die richtigen Fragestellungen zu den jetzt vorliegenden verbindlichen Auskünften des Finanzamtes geführt haben. Die korrekte Ausgestaltung von Zahlung der Garantiedividende, die korrekte Absicherung der Inhousefähigkeit, die Sinnhaftigkeit der Verschmelzung von Unternehmen und Synergien. Welche Synergien sind ohne gesellschaftliche Verflechtungen möglich? Die Projekte Einsparziele und Zeitfenster sollten entsprechend benannt werden. Auf welchem Weg werden Beiträge für den Haushalt auch tatsächlich wirksam? Die Darstellung der Haftungsrisiken hätte Herr Rudel vor einer Beschlussfassung gerne schriftlich erhalten. Der Tagesworkshop war Bestandteil des Beschlusses, hat nicht stattgefunden und wird heute nach Ablauf der Zeit für nicht sinnvoll angesehen. Herr Rudel macht deutlich, dass der Ratsbeschluss vom 21.03.2013 bis zum Ende, wenn noch möglich, abgearbeitet werden sollte. Da es hier um Vermögen der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hagen und um Arbeitsplätze gehe, sollte man mit diesem Thema verantwortungsvoll umgehen.

 

Herr Hentschel möchte wissen, wann man als Mandatsträger aus der Haftung sei. Diese Frage habe Herr Hentschel seinerzeit bezüglich der damaligen Kämmerin der Stadt Hagen bereits gestellt. Seinerzeit wurde die Aussage getroffen, dass die damalige Kämmerin der Stadt Hagen die Derivatgeschäfte nicht durchgelesen habe. Dies müsse lt. den Ausführungen von Herrn Hoffmann ein grob fahrlässiges Verhalten sein. Warum wurde seinerzeit davon abgeraten, die Klage einzureichen?

 

Herr Röspel erläutert, dass sieben Monate nach der Ratssitzung am 21.03.2013 nicht weitergekommen ist. Die CDU-Fraktion war im März  2013 bereits so weit, dem Verwaltungsvorschlag zu folgen. Dies wird wie folgt begründet:

1.     Externe Gutachter haben glaubhaft dargelegt, dass dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gefolgt werden kann.

2.     Eine verbindliche verbindliche Auskunft des Finanzamtes liegt mittlerweile vor.

3.     Müsse entgegen den Ausführungen der Betriebs- und Personalräte die Einflussnahme der Bezirksregierung Ernst genommen werden. Die 1,6 Mio. € aus dem HSP müssen kurzfristig verwirklicht werden.

Herr Röspel macht deutlich, dass man jetzt soweit sei, dem Verwaltungsbeschluss zu folgen. Die Neuordnung und Verschlankung der Beteiligungsstruktur, die Weiterentwicklung der HVG Beteiligungs- und Managementholding sowie Synergien und Kostenersparnisse sollen geschaffen und damit die Liquiditätssituation verbessert werden.

 

Herr Riechel ist insgesamt der Auffassung, dass die Strukturen verbesserungsbedürftig sind. Aus diesem Grund habe man sich in der Ratssitzung am 21.03.2013 zu einer Kompromisslösung durchgerungen. Jetzt ist er der Auffassung, dass es besser gewesen sei, man hätte den Beschluss nicht gefasst. Man würde jetzt unter Druck gesetzt, den Beschluss herbeizuführen. Die heutigen mündlichen Ausführungen hätten auch vorab schriftlich erfolgen können.  Herr Riechel schlägt vor, die Beschlussfassung auf die Ratssitzung am 28.11.2013 zu schieben. Die offenen Fragen sollten bis dahin beantwortet und in einer Verwaltungsvorlage zusammengefasst werden.

 

Herr Krippner fragt, ob es ein Schreiben gebe, welches aussagt, dass Probleme bei HEB und HUI gesehen werden. Warum werden die politischen Gremien nicht über dieses Schreiben informiert?

Herr Krippner möchte wissen, wie nach Überführung die 1,3 Mio. € als Synergie gehoben werden sollen. Die Beiträge der HEB seien ein Gebührenhaushalt. Wenn bei der HEB Einsparungen gelingen, wie möchte man kassenwirksam darstellen, dass die HVG das Geld bekommt und der Zuschuss kleiner sei.

Herr Krippner fragt, wie hoch der Zuschuss der HVG ist und wie er sich zukünftig entwickeln soll. Warum wird auf Seite 4 der Vorlage 300 T€ Steuergewinn erwähnt. Sonst wurde ein Betrag in Höhe von 124 T€ aufgeführt. Er stellt sich die Frage, warum die HVG als Dachholding vorgeschlagen wird. Diese Fragen sollten bis zur nächsten Ratssitzung schriftlich beantwortet werden.  

 

Frau Nigbur-Martini erläutert, dass inzwischen die verbindliche Auskunft des Finanzamtes vorliege, wonach man dies steuerlich und rechtlich gestalten könne. Die Fraktion Hagen Aktiv könne sich daher vorstellen, der Vorlage zuzustimmen. Der Frage der Inhousefähigkeit werde im nichtöffentlichen Teil der Sitzung diskutiert. Frau Nigbur-Martini regt an, die Steuernummern in versendeten Schreiben zu schwärzen.

 

Herr Thielmann erklärt, dass man sich seit über drei Jahren mit dem Thema beschäftige. Es sollte jetzt beschlossen werden, die HVG-Holding-Struktur mit steueroptimierten sinnvollen Ergänzungen zu versehen. Seitens der Bezirksregierung Arnsberg wurde mitgeteilt, dass 36 Mio. € auf dem Spiel stünden, wenn nicht nachgewiesen würde, dass die Stadt Hagen ernsthafte Bemühungen unternimmt, 1,6 Mio. € Konsolidierung bei den Beteiligungen zu erheben. Aus diesem Grund sei der Beschluss dringend erforderlich.

 

Herr Röspel macht deutlich, dass die Beschlussfassung nicht auf die Ratssitzung am 28.11.2013 geschoben werden sollte, da 36 Mio. € ausstünden. Jeder Tag, an dem das Geld nicht fließe, müsse die Stadt Hagen Kredite aufnehmen und weitere Zinsen bezahlen. Weiterhin sei die HVG die Holding-Struktur, die mit Controllingmaßnahmen bzw. mit funktionierendem Overhead die Aufgaben leisten kann, die ihr zugeschrieben werden.

 

Herr Riechel erläutert, dass der Ratsbeschluss vom 21.03.2013 nur Sinn habe, wenn eine breite Mehrheit ein Signal gebe. Er schlägt vor, die offenen Fragen bis zur Ratssitzung am 28.11.2013 abzuarbeiten und dann zu einer Entscheidung zu kommen.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm beantwortet die Frage von Herrn Hentschel bezüglich der Derivate. Seinerzeit wurde mit großer Sorgfalt die Frage geprüft, inwieweit hier Haftungsansprüche bestehen. Alle Dinge, welche aus Vorgängen bekannt waren, führten nicht dazu, dass grobe Fahrlässigkeit  oder Vorsatz nachgewiesen werden konnte. Es wurde deshalb von einer Klage abgeraten. Dies mache deutlich, dass die tatsächliche Hürde, dass man als Ratsmitglied in Haftung genommen werden kann, nicht erreicht sein könne, wenn man sich sorgfältig mit den Dingen auseinandersetze.

Herr Oberbürgermeister Dehm erklärt, dass man enorm unter Zeitdruck stehe. Die 36 Mio. € hätten zum Monatsende fließen sollen. Der Betrag wird nicht überwiesen und muss durch Kassenkredite vorfinanziert werden.

In der Beteiligungskommission wurde darüber berichtet, dass Schreiben aus Dortmund vorliegen, man in ständigem Dialog stehe und Kontakt mit der Verwaltungsspitze aus Dortmund aufgenommen werde. Um sich mit den Dortmunder Interessen sinnvoll auseinander setzen zu können, sollten die Meinungsbildung und Beschlussfassung auf der Hagener Seite abgeschlossen werden. Am Ende werde dies einvernehmlich umgesetzt. Dass einer Kommunalaufsicht der Glaube fehlt, dass ein Haushaltssanierungsplan umgesetzt werden kann, wenn man nach einer solchen langen Zeit und Vorliegen aller Voraussetzungen immer noch nicht das beschließen kann, was man selber angekündigt habe, ist nachvollziehbar. Die Hebung der Synergien wurde bereits dargestellt. Dies könne, wenn gewünscht, nochmals zur Verfügung gestellt werden. Seinerzeit wurde bereits gesagt, dass aus Sicht der Verwaltung und der HVG als sinnvolle Voraussetzung die Schaffung einer straffen und sinnvollen Struktur sei. Hätte man in 2011 bereits Entscheidungen getroffen, als die Dinge entscheidungsreif waren, wäre man jetzt weiter. Wenn Ende 2013 diese Entscheidungen getroffen werden, sei es natürlich schwerer, die volle Summe in 2014 umzusetzen. Dies sei keine Überraschung, sondern habe mit den Zeitabläufen zu tun.

Es wurde immer darüber diskutiert, dass Teile der Einsparungen auch dem Gebührenhaushalt zugute kommen. Die Strukturen sollten so auf den Weg gebracht werden, dass sie im Sinne der Bürgerinnen und Bürger optimal arbeiten.

Die Frage, wie sich das auf den Zuschuss der HVG auswirkt, wurde bereits schriftlich beantwortet und wird gerne noch einmal zur Verfügung gestellt.

Wenn das Inhouse-Modell Wirklichkeit wird, ist der Steuervorteil in 2014 nicht mit 134 T€, sondern mit 300 T€ zu beziffern. In der Vorlage werden die 300 T € als echter finanzieller Vorteil dargestellt.  In dem Moment, in dem die HEB in die HVG eingebracht würde, fließe das Ergebnis nicht mehr in den städtischen Haushalt, sondern der Zuschuss an die HVG würde stattdessen um 500 T€ oder den jeweiligen entsprechenden Betrag gekürzt.

Herr Oberbürgermeister Dehm führt aus, dass Geschäftsführung und Mitarbeiter der HVG eine Senkung des Zuschusses in Höhe von 11,7 Mio. €  für den ÖPNV erreicht haben und das Bäderkonzept exakt so umgesetzt wurde, wie seinerzeit vom Rat beschlossen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der HVG haben ganz erhebliche Einschränkungen hinnehmen müssen, um diese Ergebnisse auf vielen Ebenen zu erzielen.

 

Herr Riechel stellt einen Antrag auf Vertagung der Beschlussfassung auf die Ratssitzung am 28.11.2013.

 

Der Antrag wurde bei Stimmengleichheit abgelehnt.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm lässt über den Beschlussvorschlag wie folgt abstimmen. 

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen fasst folgende Beschlüsse:

 

1.     Der Rat der Stadt Hagen beschließt, den Ratsbeschluss vom 21.06.2012 bzgl. der Überführung der HEB-GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) in eine R, formell aufzuheben.

2.     Der Rat der Stadt Hagen beschließt, die städtischen Anteile von 51,02 % an der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) als Sacheinlage auf die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH  (HVG) zu übertragen.

3.     Der Rat der Stadt Hagen beschließt hierzu die Erhöhung des Stammkapitals der HVG sowie die Übernahme des durch die Kapitalerhöhung entstandenen Gesellschaftsanteils an der HVG durch die Stadt Hagen gegen Einbringung der städtischen Anteile (51,02 %) am HEB.

4.     Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den Beschluss zu Ziffer 2. und 3. durch einen entsprechenden schriftlichen Gesellschafter-beschluss bei der HEB und der HVG  - nach erfolgter Vorberatung in den Aufsichtsräten - umzusetzen und alle weiteren zur Umsetzung des Beschlusses erforderlichen Rechtshandlungen vorzunehmen und Maßnahmen zu treffen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

5

 

 

SPD

 

5

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

 

2

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

 

1

 

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

8

Dagegen:

6

Enthaltungen:

2

 

Herr Oberbürgermeister Dehm bittet die Fraktionen, alle noch offenen oder ungeklärten Fragen, welche schriftlich zur Verfügung gestellt werden sollen, zusammenzufassen. So kann sichergestellt werden, dass bis zur Ratssitzung am 14.11.2013 alles abgearbeitet worden ist

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Anlagen zur Vorlage