24.09.2013 - 5 Lärmkartierung und Aufstellung Lärmaktionsplan ...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Schumacher erörtert den Lärmaktionsplan der zweiten Stufe und stellt die rechtlichen Grundlagen dar.

 

Herr Dr. Ramrath bittet die rechtlichen Grundlagen zu konkretisieren und befürchtet kostspielige Folgemaßnahmen zur Reduzierung des Lärms.

 

Die Herren Arnusch und Dücker erfragen die Verbindlichkeit des Lärmaktionsplans.

 

Frau Knollmann erkundigt sich nach den konkreten Handlungsmöglichkeiten, die die Stadt umsetzen kann.

 

Herr Reinke spricht sich aufgrund des hohen Aufwandes gegen eine Aufstellung des Lärmaktionsplans aus.

 

Herr Schumacher stellt klar, dass dieser Lärmaktionsplan sich nur auf bestehende Maßnahmen bezieht. Bei Neubauten gelten andere Lärmwerte. Aus seiner Sicht können die Lärmwerte insbesondere durch Geschwindigkeitseinschränkungen gesenkt werden.

 

Frau Metz-Demnitz und Herr Reinke wünschen Angaben zu den Kosten, die durch die Aufstellung des Lärmaktionsplans entstehen. Zudem  erfragt Frau Metz-Demnitz die Gründe für die Nichtaufstellung eines Lärmaktionsplans im Schienenverkehr.

 

Hierzu legt Herr Schumacher dar, dass die Aufstellung des Lärmaktionsplans in Eigenregie erfolgt und keine externen Kosten entstehen. Lediglich die Lärmkartierung musste vergeben werden und belief sich auf rd. 11 Tsd. EUR.

Im Folgejahr stellt das Einsenbahnbundesamt einen Lärmaktionsplan für Schienen auf.

 

Herr Dr. Ramrath fasst die Diskussion zusammen und schlägt vor, den Tagesordnungspunkt als erste Lesung zu behandeln. Bis zur nächsten Sitzung wird die Verwaltung gebeten, die rechtlichen Grundlagen zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen zu konkretisieren.

 

 

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Beschluss:

Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage