15.06.2005 - 6.9 FNP - Teiländerung Nr. 80 - Windenergieanlage -...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.9
- Zusätze:
- Verfasser : Penningh
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 15.06.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
An der sehr ausführlich geführten
Diskussion beteiligen sich Herr Dr. Lemme, Herr Christian Schulz (SPD), Herr
Springiewicz, Frau Priester-Büdenbender, Herr Dr. Preuß, Herr Neuhaus, Herr
Wölm, Herr Grzeschista und für die Verwaltung Frau Vogeler.
Herr Dr. Lemme lehnt die
Verwaltungsvorlage ab. Die rechtskräftige Beschlusshöhe der Windenergieanlagen
von 100 m wird in der Vorlage überschritten. Darüber hinaus ist die genaue
Aufstellung der Anlagen nicht aufgeführt.
Frau Priester-Büdenbender merkt an,
dass der Flächenkonzentration für die Windenergieanlagen zugestimmt wurde, nur
diese noch nicht ausgeschöpft sei.
Herr Dr. Preuß sieht in der
Aufstellung von Windenergieanlagen zurzeit die einzige alternative zu den
bisherigen Stromversorgungsmöglichkeiten und begrüßt den Vorschlag der
Verwaltung.
Frau Vogeler erklärt auf Nachfrage von
Herrn Neuhaus, das eine FNP-Teiländerung aus rechtlicher und technischer Sicht
erforderlich sei. Die Konzentrationszonen seien nicht beliebig ausnutzbar.
Herr Wölm kritisiert die irritierende
Vorgehensweise der Verwaltung. Die von ihm ge-
forderte detaillierte Einzeichnung von
Konzentrationszonen zur Aufstellung der Windenergieanlagen sei in einer
früheren Vorlage der Verwaltung abgelehnt worden, obwohl dies Beschlusslage der
Bezirksvertretung gewesen sei. Damit sollte eine Ausweitung der
Konzentrationsfläche verhindert werden. Die jetzige Ausweitung der
Konzentrationszone werfe die Frage auf, inwieweit die Verwaltung weitere
Flächen zur Ausweitung der Konzentrationszone ausweisen wird.
Frau Priester-Büdenbender bittet bis
zur nächsten Sitzung um Vorlage des von Herrn Wölm aufgeführten Beschlusses um
prüfen zu können, ob eine Ausweitung der Konzentrationszone besteht.
Herr Grzeschista bemerkt, dass einige
Richtwerte, zur Aufstellung der Windenergieanlage, in der Vorlage nicht
eingehalten werden. Hinzu käme die Aufstellung in der unmittelbaren Nähe einer
Ferngastrasse.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Zu a):
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die
Einleitung eines vereinfachten Verfahrens zur FNP Änderung Nr. 80
Windenergieanlage nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der z. Zt. gültigen
Fassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt südlich des Weilers
Niggenbölling und nördlich der BAB Raststätte Kaltenborn an der A 45.
Zu b):
Von der frühzeitigen Unterrichtung und
Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 wird abgesehen. Der betroffenen
Öffentlichkeit und den Behörden wird durch die öffentliche Auslegung nach § 3
Abs. 2 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Zu c):
Der Rat der Stadt beschließt den im
Sitzungssaal aufgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der
Teiländerung Nr. 80 Windenergieanlage des Flächennutzungsplanes nebst
Begründung vom 01.06.2005 in der zuletzt gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Teiländerung Nr. 80 Windenergieanlage des FNP der Stadt Hagen mit der
dazugehörigen Begründung öffentlich auszulegen.
Die Begründung vom 01.06.2005 wird
Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
