22.06.2005 - 7.8 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Ausweisung v...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.8
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 22.06.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Ria Tommack
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau Tommack
trägt die Vorlage vor.
Herr Leisten
fragt, ob die Baumliste bezüglich des Arcadeon-Grundstückes nicht der
derzeitigen Baumaßnahme widerspreche.
Frau Tommack
erwidert, die betreffenden Bäume seien wohl in der Planung berücksichtigt
worden.
Nach weiteren
Äußerungen von Herrn Dr. Neimeier, Herrn Reinke und Herrn Schädel meint Herr
Reinke, man sollte dem Arcadeon nicht noch mehr Steine in den Weg legen.
Herr Schädel
erklärt, die Bäume seien im Bebauungsplan festgesetzt und der Betreiber sei
eine entsprechende Verpflichtung eingegangen. Es gebe diesbezüglich eigentlich
keine Konflikte mehr.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgelegten und zu diesem
Beschluss gehörenden Entwurf einer ordnungsbehördlichen Verordnung zur
Ausweisung von Naturdenkmalen gem. § 42 a
LG NRW in der z.Z. gültigen Fassung. Die Verwaltung wird beauftragt,
Behörden und öffentliche Stellen gem. § 42 b LG NRW anzuhören sowie die öffentliche Auslegung gem. § 42 c LG NRW
durchzuführen.
