15.06.2005 - 6.6 Bebauungsplanentwurf Nr.8/00 (526) -Vorhalle-Sü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.6
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 15.06.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu
fassen:
zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt,
unter teilweiser Änderung seines Beschlusses vom 01.03.2001 die
Veränderung des Plangebietes des Bebauungsplanentwurfes Nr. 8/00 (526) -
Vorhalle-Süd / Steinbruch-.
Mit der Plangebietsänderung wird das Plangebiet
eingeschränkt auf den Bereich des ehem. Steinbruchs und die konkret zur
Bebauung vorgesehenen unmittelbar westlich angrenzenden Flächen.
Die Plangebietserweiterung betrifft einen Teil des
Grundstücks der Hofstelle Blankenagel im Einmündungsbereich des Weges In den
Erlen/Sporbecker Weg.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das
geänderte Plangebiet nach der Plangebietsverkleinerung/Plangebietserweiterung
eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des
Beschlusses.
zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die
Verwaltung, den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden
Bebauungsplanentwurf
Nr. 8/00 (526) - Vorhalle-Süd / Steinbruch- einschließlich
der Begründung vom 31.05.2005 gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137)
in Verbindung mit § 244 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen
Fassung öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 31.05.2005 ist Bestandteil
des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
