11.07.2013 - 5.2 Wiederwahl des Beigeordneten Christoph Gerbersm...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Anmerkung der Schriftführerin: Herr Christoph Gerbersmann hat sich nach § 43 in Verbindung mit § 31 der Gemeindeordnung NW für befangen erklärt und den Saal verlassen.

 

 

 

Der Rat und Herr Oberbürgermeister Dehm gratulieren Herrn Gerbersmann zu seiner Wiederwahl.

 

Herr Gerbersmann bedankt sich für das entgegengebrachte Vertrauen.

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Beschluss:

 

1.     Der Rat der Stadt wählt Herrn Christoph Gerbersmann  für eine weitere Amtszeit von 8 Jahren ab 01.12.2013  zum Beigeordneten.

 

2.     Der Rat der Stadt  bestellt Herrn Christoph Gerbersmann mit Wirkung vom 01.12.2013 weiterhin zum Stadtkämmerer.

 

3.     Die Eingruppierung erfolgt gemäß § 2 Abs. 3 Eingruppierungsverordnung  in Besoldungsgruppe B 5 des Bundesbesoldungsgesetzes.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

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