11.07.2013 - 5.15 Feststellung des Jahresabschlusses HABIT für da...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Betriebsleitung wird gemäß § 5 Abs. 5 Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.

Der Betriebsausschuss HABIT empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Der Jahresabschluss 2012 wird vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne festgestellt.

 

Das Bilanzergebnis in Höhe von 281.131,91 Euro wird wie folgt verwendet:

?         Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage „Standortwechsel HABIT“ in Höhe von 281.131,91 Euro.

 

Dem Betriebsausschuss HABIT wird gemäß § 4 Buchst. c) der Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.

 

Nach Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt erfolgt eine Veröffentlichung in der für die Stadt Hagen vorgesehenen Form. Dies wird nach Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt voraussichtlich im Juli 2013 erfolgen. Mit Veröffentlichung ist der Ratsbeschluss umgesetzt.

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

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Der abschließende Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt zum Jahresabschluss HABIT 2012 wurde am 26.8.2013 im Amtsblatt der Stadt Hagen veröffentlicht. Damit ist die Angelegenheit abgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=182005&selfaction=print