11.07.2013 - 5.30 Soziale Stadt WehringhausenDer Rat der Stadt be...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Vorkaufsrechtsatzung nach § 25 BauGB

für den gemäß § 171 e BauGB förmlich festgelegten Geltungsbereich des

Geltungsbereich des Fördergebietes „Soziale Stadt Wehringhausen“.

 

Die Satzung über das Besondere Vorkaufsrecht ist Bestandteil des

Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Der Beschluss wird sofort umgesetzt.

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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