11.07.2013 - 5.32 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6/86 (423) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

a.) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Erweiterung des Plangebietes.

b.) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die im Sitzungssaal ausgehängte und zu diesem Beschluss gehörende 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6/86 (423) Teil I und II -Volmeaue– als Entwurf und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung vom 27.05.2013 gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 27.05.2013 ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

Geltungsbereich:

Die Planänderung betrifft den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungs-planes Nr. 6/86 (423) Teil I und II -Volmeaue-. Während der Teil I den Bereich zwischen dem Märkischen Ring, der Volme und der Funckebrücke umfasst und an der süd-östlichen Grenze des Flurstückes 341 endet, beinhaltet der Teil II aufgrund der teilweisen Überlagerung des Ursprungplans durch den Bebauungsplan Nr. 1/99 (506) – Neuordnung des Rathausbereiches – im Bereich des Sparkassenkarrees jetzt aktuell das Gebiet zwischen der Grashofstraße und der Gerberstraße in einer Tiefe von ca. 80 m parallel zur Körnerstraße.

 

Der ursprünglich ebenfalls zum Bebauungsplan Nr. 6/86 gehörende Teil III umfasste die Bereiche zwischen der Badstraße und der Gerberstraße, sowie südlich-westlich der Gerberstraße und süd-westlich der Volme. Das Bebauungsplanverfahren für diesen Teilbereich wurde bereits 1992 eingestellt.

 

Der Bebauungsplan wurde zur besseren Lesbarkeit neu gezeichnet. Die überarbeiteten bzw. geänderten Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung wurden dabei in Blau dargestellt.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf ist der beschriebene

Geltungsbereich eindeutig dargestellt.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes soll im dritten Quartal 2013 durchgeführt werden.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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