15.06.2005 - 6.9 Sicherung der Erschließung von Grundstücken im ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kohaupt möchte im Erschließungsvertrag “ Turmstraße/ Auf der Heide” den § 7 Abs. 1 unter Punkt 2 erläutert haben.

 

Herr Haneke sagt eine schriftliche Stellungnahme zu.

 

Es ergeht folgender

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Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sicherung der Erschließung von Wohnbaugrundstücken im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 4/01 (531) – Turmstraße/Auf der Heide mit Herrn Dipl.-Ing. Erwin Sommer einen Erschließungsvertrag über die Herstellung der erforderlichen Erschließungsanlage abzuschließen.

 

Sämtliche Kosten der Erschließung übernimmt der Erschließungsträger.

 

Über die vom Erschließungsträger aufzubringenden Kosten ist eine Sicherheit in Form einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft zu verlangen.

 

Die entwässerungstechnische Erschießung erfolgt durch die SEH. Ein entsprechender Kanalbauvertrag wird abgeschlossen.

 

 

Zusatz:

 

Die Zustimmung erfolgt vorbehaltlich der Überprüfung des § 7 Nr. 1 Pkt. 2 des Erschliessungsvertrages (Entwurf 02.06.2005)

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 13

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  0

 

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