04.07.2013 - 11 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7/13 (651) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Frau Kingreen schlägt vor, an dem Ortstermin der BV Hohenlimburg teilzunehmen. Herr Tress stellt nicht nur die Frage nach dem Baumbestand sondern auch, wie sich das Projekt einfüge. Herr Voigt möchte das Verfahren einleiten, schlägt jedoch vor, sich dem Ortstermin der BV anzuschließen..

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7/13 (651) Bebauung Berchumer Straße 64 gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung. Dem Antrag vom 28.05.2013 auf Einleitung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird somit zugestimmt.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet befindet sich in Halden, direkt an der Berchumer Str. Es handelt sich um das Grundstück Gemarkung Halden, Flur 6, Flurstück 72.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der oben beschriebene Geltungsbereich im Maßstab 1:500 eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

5

 

 

SPD

2

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

 

2

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

10

Dagegen:

    0

Enthaltungen:

    2

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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