15.06.2005 - 6.12 Bebauungsplan Nr. 8/01 (535),Teil 1 - Ortskern ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.12
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 15.06.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Nachdem die
Nachfragen von Herrn Mosch zum Lärmgutachtenfragen nicht vollständig geklärt
werden können, schlägt Herr Kohaupt vor, einen Beschlusszusatz aufzunehmen, in
dem die Verwaltung beauftragt wird, sicherzustellen, dass im Rahmen der
ordnungsrechtlichen Möglichkeiten weiterhin entsprechende Brauchtums- und
Vereinsveranstaltungen auf dem Festplatz am Hilgenland stattfinden können.
Es ergeht
folgender
Beschluss:
Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der
Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:
Zu a) Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der
öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange und im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten
Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der
nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 6 BauGB.
Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand
der Niederschrift.
Zu b) Der Rat der Stadt beschließt den im
Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr.
8/01 (535), Teil 1 – Ortskern Boele / Hilgenland -, mit den in der
Vorlage beschriebenen geringfügigen Änderungen /Ergänzungen und die Begründung
vom 02.05.2005 einschl. des Erläuterungsberichtes zum Grünordnungsplan gemäß §
2 und § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997
(BGBl.IS.2141), zuletzt geändert durch Art.1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl.
I S.1359) in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs.2 Satz
1 BauGB und der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NW) in
der z.Z. gültigen Fassung als Satzung.
Die Begründung vom 02.05.2005 und der Erläuterungsbericht zum Grünordnungsplan
sind Anlage dieser Verwaltungsvorlage.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet umfasst die Fläche
zwischen der Dortmunder Straße (einschl.), der Schwerter Straße und der Straße
Hilgenland (einschl.) sowie der Straßenbegrenzungslinie der Ortsumgehung
Boele, Teil 2.
Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes ist im Plan eindeutig dargestellt.
Zusatz:
Die Verwaltung wird beauftragt,
sicherzustellen, dass im Rahmen
der ordnungsrechtlichen
Möglichkeiten weiterhin entsprechende
Brauchtums- und
Vereinsveranstaltungen stattfinden können.
