15.06.2005 - 6.10 Bebauungsplanverfahren Nr.: 1/05 (567) -Im Sümm...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Schumacher erläutert anhand des ausgehängten Planes, dass die neuen Bedürfnisse berücksichtigt werden müssen und die weitgehenden abgeschlossenen Entwicklungen in diesem Bereich in eine neue Planung einzubeziehen sind.

 

Es ergeht folgender

Reduzieren

Beschluss:

 

Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr.: 1/05 (567) Im Sümmern -Ost-  gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in der zuletzt gültigen Fassung

 

 

Geltungsbereich :

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes wird wie folgt beschrieben:

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes liegt südlich der Schwerter Straße zwischen dem vorhandenen ALDI-Markt und dem östlich angrenzenden Wohngebiet an der Schieferstraße.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 13

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  0

 

 

 

 

 

Sitzungsunterbrechung             17.30  –  17.40 Uhr

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=18091&selfaction=print