26.06.2013 - 6.14 Vorschlag der Fraktion Bürger für HohenlimburgH...

Beschluss:
zurückgezogen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Stiller-Ludwig führt zunächst aus, dass der Elseyer Bach früher ein komplett verrohrter Mischwasserkanal war. Beim Bau des neuen REWE-Marktes ist es dem Investor bauordnungs- und planungsrechtlich gelungen, einen größtmöglichen Parkplatz zu bauen, so dass für die Offenlegung des Elseyer Baches nur Platz für diesen Betonkanal verblieb. Herr Schmidt weist darauf hin, dass der Elseyer Bach nicht durch diesen Betonkanal fließt. Nur bei Regen führt dieser Kanal Wasser. Frau Stiller-Ludwig entgegnet, dass es sehr viele Gewässer gibt, die nur bei Regen Wasser führen. Man denke nur an die vielen Flussbette in Südeuropa.

 

Herr Leisten kann diese Art der Freilegung des Elseyer Baches schon verstehen. Hätte man den Elseyer Bach nach §38 der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie freigelegt und die notwendigen 5 m breiten Böschungen angelegt, hätte sich die Neubaumaßnahme auf dem ehemaligen EGA-Gelände nie realisieren lassen. Herr Krippner fragt, wie diese Art der Freilegung des Elseyer Baches überhaupt genehmigt werden konnte und ob man  diese Art der Freilegung von Gewässern nicht auch bei der Ansiedlung der neuen Firmen in der Obernahmer vornehmen könne.

 

Auf die Feststellung von Herrn Schmidt, dass der Betonkanal überhaupt keinen Zufluss besitze, entgegnet Frau Stiller-Ludwig, dass Gewässer immer an der tiefsten Stelle eines Tals fließen. Als das EGA-Gebäude abgerissen wurde, floss der Elseyer Bach mitten unter dem Gebäude. Als dem Investor die Verlegung des Baches genehmigt wurde, wurde der sichtbare Teil des Gewässers an die südliche Grundstücksgrenze in den Betonkanal verlegt. Der nicht sichtbare Teil des Gewässers, und dass sind 6/7 des Gewässers, fließt auch heute weiterhin unterhalb des REWE-Marktes.

 

Auf ausdrückliche Nachfrage von Frau Nigbur-Martini bestätigt Frau Stiller-Ludwig, dass die im vorliegenden Antrag der Bürger für Hohenlimburg geforderte Freilegung des Elseyer Baches erfolgt ist, allerdings nicht nach den heute gültigen Regelung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Eine Freilegung der restlichen 6/7 des Elseyer Baches ist heute nicht mehr möglich. Herr Dr. Schmidt stellt klar, dass die Fehler, die beim Elseyer Bach gemacht worden sind, sicher nicht in der Obernahmer wiederholt werden. Die Freilegung des Nahmer Baches muss alleine deswegen schon erfolgen, um über die 80%  Fördermittel ein Teil der notwendigen Bodensanierung zu finanzieren. Herr Strüwer skizziert die Historie, wie es zur Ansiedlung des REWE-Marktes kam und stellt fest, dass die Ansprüche der Umweltpolitik immer mit den Forderungen der Investoren abgewogen werden müssen. Herr Schmidt zieht seinen Antrag zurück.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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