05.06.2013 - 4.4 Ausbau der Holthauser Straße von Einmündung Wei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 05.06.2013
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Maria-Fernanda Fortes-Höfinghoff
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Frau Sauerwein nimmt Bezug auf die Frage von Frau H. aus der Einwohnerfragestunde und erklärt, dass sich auch ihr nicht die Sinnhaftigkeit des Ausbaus der Schmalenbeckstraße erschließt. Insofern beantragt sie, den ersten Satz des Beschlussvorschlages wie folgt neu zu fassen: Dem Ausbau der Holthauser Straße wird zugestimmt außer dem Teilstück Schmalenbeckstraße bis Haus Nr. 11. Weiterhin fragt sie, welche Auswirkungen sich durch die Einstufung der Holthauser und Kaiserstraße als Haupterschließungsstraße für die Anlieger ergeben.
Herr Winkler führt aus, dass es aus Gründen der Gleichbehandlung nicht den Anliegern überlassen werden kann zu entscheiden, ob der Ausbauzustand ihrer Straße ausreichend ist oder nicht. Herr Kirchhoff beantwortet die Frage von Frau Sauerwein dahingehend, dass es für die Anlieger 20% billiger wird, wenn die Straße als Haupterschließungsstraße und nicht als Anliegerstraße eingestuft wird.
Auf Anregung von Herrn Leisten, bei der Umlegung der Kosten auf die Anlieger auf die unterste Grenze des Ermessensspielraums zu gehen, entgegnet Herr Kirchhoff, dass der Rat der Stadt die Prozentzahlen in der Straßenbaubeitragssatzung festgesetzt hat. Da die Anlieger nach seiner Meinung in überzogener Weise an den Ausbaukosten beteiligt werden, lehnt Herr Schmidt für seine Fraktion die Vorlage ab. Im Übrigen müsste die Hagener Straßenbahn AG einen Teil der Ausbaukosten übernehmen, da erwiesener Weise der Busverkehr ursächlich für den schlechten Straßenzustand ist.
Herr Beyel fragt, ob die Ausbaukosten für die Schmalenbeckstraße von Anfang an mit in der Kostenübersicht für den Ausbau der Holthauser Straße enthalten waren. Herr Kirchhoff bestätigt dies und führt weiter aus, dass nach der gängigen Rechtsprechung die Abnutzung der Straße durch den Omnibusverkehr für die Berechnung der Anliegerbeiträge ohne Relevanz ist.
Herr Voss lässt über den Änderungsantrag von Frau Sauerwein mit folgendem Ergebnis abstimmen: 3 Stimmen dafür 2 Enthaltungen 10 Stimmen dagegen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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14,4 kB
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