16.05.2013 - 6.1 GroßprojekteKostenkontrolle bei der Bahnhofshin...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Dehm erklärt, dass dieser Tagesordnungspunkt heute das erste Mal aufgerufen wird und eine erste Berichtsvorlage als Tischvorlage zur Verfügung gestellt wird. Diese ist als erster Entwurf für die zukünftige Berichterstattung zu betrachten. Es werden die Eigenbetriebe und Fachbereiche genannt, welche der Berichtspflicht unterliegen. Das als Anlage 1 beigefügte Muster soll zukünftig für jede einzelne Maßnahme vorgelegt werden. Die entsprechende Vorberatung der Hochbaumaßnahmen ist für den Betriebsausschuss der GWH vorgesehen und die Tiefbau-, Kanal- und Straßenbaumaßnahmen werden im Stadtentwicklungsausschuss vorberaten. Die Form der Berichterstattung kann im Rahmen der Beratungen noch weiterentwickelt werden. Des Weiteren sollen die Aussagen zu den Prognosen zukünftig noch detaillierter erfolgen.

 

Herr Feste möchte eine Frage zur Haßleyer Insel stellen. Diesbezüglich gab es eine Anfrage von Herrn Dr. Preuß in der Ratssitzung am 21.02.2013.  Er möchte wissen, ob diesbezüglich bereits eine Antwort erfolgt ist und wenn ja, ob wie üblich eine Durchschrift an die Politik erfolgte.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm antwortet, dass die Fragestellung noch nicht beantwortet wurde und hierzu ein gemeinsamer Erörterungstermin am 11.06.2013 stattfindet. Danach wird wie in der Geschäftsordnung vorgesehen eine schriftliche Information für die Fraktionen, die Ratsgruppe und die Einzelratsmitglieder zur Verfügung gestellt.

 

Herr Röspel hat eine Nachfrage zur Anlage 1. In der Zeile 1 Grunderwerb steht unter Prognose der Betrag 6.746.000 € und unter der Zeile 13 zuzüglich Grunderwerb  der Betrag 9.746.000 €. Es sei fraglich, welcher Betrag der korrekte sei.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm geht davon aus, dass es sich um einen Übertragungsfehler handelt bei der Prognose. Dieses wird mit dem nächsten Bericht richtig gestellt.

 

Frau Kingreen stellt eine Anfrage zum Großbauprojekt “Haßleyer Insel“. Sie führt aus: „Bei dem Baugrund handelt es sich um ein stark geklüfteten, verkarsteten, mit Hohlräumen durchzogenen Massenkalk, ein mittel bis stark verwittertes Gebirge. Die Hohlräume sind teils mit Lehm und Mergel gefüllt. (Vorgestellt anlässlich des Ortstermins für den Umweltausschuss und die Bezirksvertretung Mitte). Hat man angesichts dieses schwierigen Baugrunds am Anfang eine Risikoanalyse gemacht mit der Angabe der im schlimmsten Fall zu erwarten Kosten? Hat die Ausschreibung von vornherein auf Rohrvortrieb fokussiert und damit das technische Verfahren in unzulässiger Weise präjudiziert? Wenn nein, wurden andere technische Varianten angeboten? Die Baugrunduntersuchung erfolgte nach DIN 18300. Die DIN-Norm für Rohrvortrieb ist aber 18319 (S. “Baugrundrisiko bei Rohrvortrieb“ von Prof. Dr. Ing. Dietmar Placzek, Essen). Wurde diese angewandt? Ist somit das Baugrundgutachten nach der besten, den Regeln der Technik entsprechenden Methodik erstellt worden, was die Voraussetzung für das Vorliegen eines echten Baugrundrisikos ist? Haben die gewählten Gutachter eine Qualifikation und Erfahrungen mit Arbeiten nach DIN 18319? Hätten die jetzt gewählten Optimierungsverfahren nicht von vorneherein angewendet werden müssen, und ist ihr Fehlen in der ersten Vortriebsphase eine Planungsfehler? Wie kommt es, dass immer wieder als zusätzliches Argument für den teueren, risikoreichen Kanalbau die künftige Autobahnerweiterung angeführt wurde, was sich ja jetzt angesichts eigener Entwässerungspläne des Landesbetriebes als Luftblase erweist? Ist es nicht spätestens jetzt dringlich, einen fachkundigen Obergutachter heranzuziehen angesichts des Pannenvorlaufs und des von WBH angekündigten Risikos weiterer Unfälle?“

 

Herr Oberbürgermeister Dehm sagt eine schriftliche Beantwortung zu.

 

Herr Weber merkt an, dass bei den Angaben zu den Maßnahmen unterschieden wird zwischen Budget, Istwerten, Fertigstellung und Bemerkungen. Ihm sei wichtig, dass noch eine Übersicht über die Prognose zur Verfügung gestellt wird, aus der die Kostenentwicklung anhand des Baufortschritts hervor geht und anhand dessen die Entwicklung abgelesen werden kann.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm entgegnet, dass es sich zunächst nur um einen ersten Entwurf handelt. Beim nächsten Mal wird eine differenziertere Vorlage mit Prognosen zur Verfügung gestellt,  wie in der Musteranlage ausgewiesen.

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Beschluss:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

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Abstimmungsergebnis:

X

Zur Kenntnis genommen

 

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Anlagen zur Vorlage

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