14.05.2013 - 14 Bebauungsplan Nr. 5/13 (649)Steuerung von Vergn...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Beschlussfassung siehe TOP 15- Ergänzungsvorlage (0134-1/2013)

 

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Beschluss:

 

 

a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 5/13 (649) „Steuerung von Vergnügungsstätten im Bereich Frankfurter Straße“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligungen der Öffentlichkeit  und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet wird vom Märkischen Ring, der Straße Springe, der Dödterstraße, der Tuchmacherstraße, der Frankfurter Straße und der Hochstraße begrenzt.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der oben beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Im dritten Quartal 2013 wird die Beratung über den Beschluss zur öffentlichen Auslegung angestrebt.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Ohne Beschlussfassung

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=178499&selfaction=print