14.05.2013 - 13 Bebauungsplan Nr. 4/13 (648) - Steuerung von Ve...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 14.05.2013
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jutta Köhler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Dücker erfragt, inwieweit mit den zur Verfügung stehenden Instrumentarien Vergnügungsstätten verhindert werden können.
Herr Schädel erläutert, dass die Stadt ein gewisses Maß an Flächen für Spielhallen vorhalten müsse. Über gesetzliche Regelungen bestehen Instrumentarien zur Untersagung eines Betriebes.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4/13 (648) - Steuerung von Vergnügungsstätten und Einzelhandel im Bereich der mittleren Wehringhauser Straße – Einfacher Bebauungsplan nach § 30 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange).
Geltungsbereich:
Das Plangebiet umfasst den Bereich süd-östlich der Wehringhauser Straße zwischen der Minervastraße und dem Grundstück Wehringhauser Str. 21 und verläuft parallel zur Bahnlinie. Außerdem verläuft das Plangebiet nord-westlich der Wehringhauser Straße von der Haus-Nr. 56 bis zur Haus-Nr. 80 und bezieht auch das Grundstück Dieckstr. 2 mit ein. Die Plangrenze verläuft entlang der rückwärtigen Grundstücksgrenzen
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der oben beschriebene Geltungsbereich im Maßstab 1:1000 eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll im 3. Quartal 2013 die öffentliche Auslegung beschlossen werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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367 kB
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